Wohnheim: Land leitet Verfahren ein

Aufgrund eines Berichts der Volksanwaltschaft über angebliche Missstände in einem sozialpädagogischen Wohnheim im Bezirk Neusiedl am See startet das Land ein Verwaltungsverfahren, um die Vorwürfe zu untersuchen.

Bis Freitag sollen sieben der 14 in dem Wohnheim betreuten Kinder in anderen Einrichtungen untergebracht werden, hieß es aus der Sozialabteilung des Landes - mehr dazu in Missstände: Land sucht Plätze für Bewohner und Missstände: Heimleitung tritt zurück.

Verfahren mit offenem Ausgang

Bei dem Verwaltungsverfahren handle es sich um ein Verfahren mit offenem Ausgang, wo es am Ende nicht automatisch zum Widerruf der Bewilligung kommen müsse, erklärte Sonja Windisch, Leiterin der Sozialabteilung, am Donnerstag nach einem Bericht des „Kurier“ (Burgenland-Ausgabe). „Das ist ein normales Verwaltungsverfahren, wo man zuerst einmal schaut: Was gibt es? Welche Mängel gibt es? Was kann man verbessern?“, beschrieb Windisch. Dabei werde auch das Parteiengehör gewahrt und Verbesserungsvorschläge gemacht. Würden diese Verbesserungen nicht eingeleitet und es läge eine massive Gefährdung des Kindeswohls vor, „dann müsste man die Bewilligung entziehen“, sagte Windisch.

Verbesserungsaufträge möglich

Behörde per Bescheid die Einrichtung zur Behebung auffordern und Verbesserungsaufträge erteilen. Bei den Auflagen könne es sich beispielsweise um ein Konzept für den Umgang mit speziellen Problemen oder um Fortbildungen handeln, die absolviert werden müssen, um gewissen Herausforderungen gewachsen zu sein. Oder - im Hinblick auf den konkreten Fall - es seien Auflagen möglich wie jene, dass etwa Kinder in den Zimmern zu trennen seien oder mehr Personal im Nachtdienst eingesetzt wird.

Letzte Konsequenz kann Schließung sein

Sollte eine Einrichtung nicht bereit sein, die ihr behördlich erteilten Auflagen umzusetzen, dann könne es in letzter Konsequenz auch zur Schließung kommen. Sie könne sich in den vergangenen Jahren an keine Schließung einer Einrichtung im Burgenland aus Gründen des Kindeswohles erinnern, meinte Windisch.

Staatsanwaltschaft ermittelt in zwei Fällen

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt betreffend das Wohnheim im Bezirk Neusiedl am See in zwei Fällen. Beide Male gingen die Ermittlungen in Richtung eines möglichen sexuellen Missbrauchs unter Jugendlichen, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Roland Koch.

600 Kinder und Jugendliche im Burgenland betreut

Im Burgenland gibt es 32 sozialpädagogische Wohnheime und fünf Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige. Insgesamt werden rund 600 Kinder und Jugendliche betreut. Das Land Burgenland wende pro Jahr für die stationären Einrichtungen rund 17 bis 18 Millionen Euro auf, schätzte die Abteilungsleiterin.

Pro Belagstag würden im Schnitt rund 160 Euro ausgegeben. Brauchen Kinder eine Einzelbetreuung, gebe es für das Heim eine Sondertagsatzvereinbarung mit bis zu 400 Euro pro Tag.

Ungefähr 80 burgenländische Kinder befänden sich in Heimen in anderen Bundesländern, erläuterte Windisch. Eine Unterbringung erfolge, wenn etwa das Heim vom Angebot her besser geeignet sei, etwa in Bezug auf eine spezielle Ausbildung. Im Burgenland seien derzeit rund 250 Kinder aus anderen Bundesländern untergebracht, schätzte Windisch.

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