Entlassung Schnedl: Prozess bleibt öffentlich

In Wiener Neustadt ist am Montag der Arbeitsgerichtsprozess rund um die Entlassung von Ex-KRAGES-Geschäftsführers Rene Schnedl fortgesetzt worden. Die Richterin wies dabei das Ansuchen der KRAGES-Rechtsvertretung auf Ausschluss der Öffentlichkeit ab.

Die Begründung des Ansuchens war unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Nach einer Unterbrechung entschied die Richterin gegen den Antrag. Es sei mit keiner Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu rechnen, erklärte die Vorsitzende. Es habe Medienberichte in der Causa gegeben, diese könnten jedoch nicht als „Medienkampagne“ Schnedls gewertet werden. Der Ex-Geschäftsführer sei nicht von sich aus an die Öffentlichkeit getreten, erläuterte die Richterin.

Prokurist fiel krankheitsbedingt aus

Schnedl hatte seinen ehemaligen Arbeitgeber geklagt, nachdem er Anfang April überraschend abberufen worden war - mehr dazu in KRAGES: Schnedl brachte Klage ein und KRAGES: Vorerst kein Vergleich in Sicht. Der Ex-Geschäftsführer sieht die Entlassung als ungerechtfertigt an. Für die Fortsetzung der Verhandlung am Montag waren die Einvernahme Schnedls und des Prokuristen der KRAGES vorgesehen gewesen, Letzterer war jedoch krankheitsbedingt ausgefallen.

Urlaubsvereinbarungen und Indexanpassungen

Bei der Befragung am Vormittag ging es vor allem um die Urlaubsvereinbarungen Schnedls sowie um die Indexanpassungen seines Gehalts. Der Ex-Geschäftsführer gab an, bereits ab März 2014, also noch während er beim Krankenhaus der Barmherzigen Brüder beschäftigt war, für die KRAGES tätig gewesen zu sein. Diese Vereinbarung sei mit dem damaligen Gesundheitslandesrat Peter Rezar (SPÖ) getroffen worden.

Dafür habe er eine Aufwandsentschädigung sowie Urlaubskompensation erhalten. Auch der jetzige Landesrat Norbert Darabos (SPÖ) soll über diese Regelung in einem Schreiben informiert worden sein. Zeitaufzeichnungen für diese Zeit gebe es allerdings keine, erklärte Schnedl auf die Frage von Alexander Sporn, des Rechtsvertreters der KRAGES.

Ein großer Teil dieser Urlaubskompensation hätte im Sommer 2016 abgebaut und dafür genützt werden sollen, um eine ausstehende Diplomarbeit zu schreiben. Dazu sei es laut Schnedl aber nicht gekommen. Er habe nur 29 Urlaubstage aus diesen Kompensationstagen verbraucht. Insgesamt macht der Ex-Geschäftsführer 98 Tage geltend.

Schnedl: Indexierung nach Vorbild

Bei der Indexierung habe man sich an drei Gehaltsabrechnungen des Vorgängers orientiert, sagte der frühere KRAGES-Geschäftsführer. Eine Hochrechnung aus diesen hätten eine Indexierung vermuten lassen. Die Frage von Sporn, ob die Indexierung des Vorgängers einzelvertraglich geregelt gewesen sein könnte, konnte Schnedl nicht beantworten. Die Personaldirektion habe die Indexierung veranlasst. Bis zur seiner Entlassung hätte ihn niemand darauf hingewiesen, dass diese zu Unrecht erfolgt sei, so Schnedl.

Hilfe von EX-Chefjuristen außerhalb der Dienstzeit

Schnedl wurde außerdem zum ebenfalls entlassenen KRAGES-Chefjuristen befragt - mehr dazu in KRAGES: Auch Chef-Jurist reicht Klage ein. Der Leiter der Rechtsabteilung soll ihm in privaten Angelegenheiten rechtliche Auskünfte gegeben haben. Für das Gericht stellte sich dabei die Frage, ob dies während oder außerhalb der Dienstzeiten erfolgte. Der Ex-Geschäftsführer gestand zwar ein „freundschaftliches Verhältnis“ zu dem Juristen ein, die rechtliche Unterstützung sei aber ohne Entgelt und außerhalb der Arbeitszeit erfolgt. Auch bei einer gemeinsamen Dienstreise wären Privatangelegenheiten nur in der Mittagspause besprochen worden.

Die Anstellung des Juristen in der KRAGES sei nach einem Hearing durch eine Kommission erfolgt. Er, Schnedl, sei kein Teil dieser Kommission gewesen. Er habe - nach Rücksprache mit dem zuständigen Landesrat - die Letztentscheidung getroffen. Die strittige Änderung des Dienstvertrages des Juristen verteidigte der Ex-KRAGES-Chef. Dies sei notwendig gewesen, da der Leiter der Rechtsabteilung sonst von einer Kanzlei abgeworben worden wäre, erklärte Schnedl. Das Gehalt sei dadurch zwar gestiegen, aber immer noch unter dem Median gelegen.

Der Prozess wurde dann am Montagnachmittag auf Oktober vertagt.

Links: