Ungarische Arbeiter dürfen nicht wählen
Die Eintragungen erfolgten nur wenige Tage vor dem Stichtag. Außerdem gehört das Haus, in dem die 13 Ungarn wohnen sollen, dem Sieggrabener ÖVP-Chef. Die Sieggrabener SPÖ vermutete Scheinanmeldungen und erhob beim Landesverwaltungsgericht Einspruch - mehr dazu in Sieggraben: SPÖ wirft ÖVP.
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SPÖ fühlt sich bestätigt
Manfred Grauszer, Präsident des Landesverwaltungsgerichts Burgenland bestätigt nun die Streichung. Insgesamt 20 Menschen - darunter die 13 ungarischen Arbeiter - wurden aus dem Sieggrabener Wählerverzeichnis gestrichen. Die nötigen Kriterien wurden nicht erfüllt - unter anderem haben die 20 Betroffenen ihren Lebensmittelpunkt nachweislich nicht in Sieggraben, so Grauszer.
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Die Sieggrabener SPÖ fühlt sich jetzt in ihrem Verdacht bestätigt. „Das gibt uns natürlich Recht. Wir wollen, dass nur Menschen, die einen Bezug zu unserer Heimatgemeinde haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, über die Zukunft entscheiden dürfen“, so SPÖ-Ortschef Andreas Gradwohl.
Wie viele Menschen im gesamten Burgenland bei den kommenden Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am 1.Oktober wählen dürfen, wird am Donnerstag bekannt gegeben.