Automatenkonzessionen für Burgenland gekippt

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Automatenlizenzen für das Burgenland aufgehoben. Die Landesregierung muss die Lizenzen neu ausschreiben, wird aber den Betreibern eine Übergangsfrist gewähren.

Die burgenländische Landesregierung hat für die Vergabe der Automatenkonzessionen eine Bewertungskommission eingerichtet, die laut Veranstaltungsgesetz (VwGH) eine Begutachtung abzugeben hat. Den Lizenzwerbern wurde diese Begutachtung aber nicht zur Kenntnis gebracht. Nicht einmal, wer in der Kommission saß, haben die Interessenten erfahren, kritisiert der VwGH.

Höchstgericht gibt Beschwerdeführern recht

Das Höchstgericht hat mit seinem aktuellen Entscheid mehreren Beschwerdeführern, die nicht zum Zug gekommen waren, recht gegeben. Zuständig war damals Landesrätin Michaela Resetar (ÖVP).

Petschnig (FPÖ) rechnet mit Neuvergabe

Ihr Amtsnachfolger Landesrat Alexander Petschnig (FPÖ) rechnet damit, dass die Lizenzen nun neu vergeben werden müssen: „Ich würde die Prüfung durch die Juristen abwarten und mir dann die entsprechenden rechtlichen Expertisen vorlegen lassen. Und dann natürlich in der Landesregierung, auch mit den Landtagsparteien überlegen, wie wir das am besten reparieren können. Aber dazu brauchen wir eine fundierte Lagebeurteilung von unseren juristischen Experten und diese Tage werden wir noch abwarten müssen.“

Übergangsregelung für Betreiber

Drei Glücksspielfirmen betreiben im Burgenland derzeit insgesamt 230 Automaten, rund die Hälfte davon stammt vom Niederösterreichischen Novomatic-Konzern. Obwohl die Automaten aus heutiger Sicht nicht mehr legal sind, dürfen sie vorerst weiterbetrieben werden. Petschnig ist jedenfalls dafür, eine Lösung zu finden. Die Spielautomaten wie in Wien zu verbieten, ist für ihn keine gute Idee, sagt Petschnig. Dadurch würden die Spieler nur zu illegalen Automaten und nicht kontrollierten Hinterzimmern abwandern, so der Landesrat.

Burgenland entschied sich für Lizenzsystem

Mit der Unterstellung des Automatenspiels unter das Bundes-Glücksspielgesetz (GSpG) konnten sich Bundesländer entscheiden, das Zocken an einarmigen Banditen zu erlauben oder zu verbieten. Während es zum Beispiel im Westen Österreich untersagt geblieben ist, haben sich andere Bundesländer für ein Lizenzsystem entschieden.

So auch das Burgenland. Vergeben wurde eine Lizenz für den Betrieb von 110 Glücksspielgeräten in Automatensalons sowie zwei Konzessionen für die Ausspielung mit je 63 Geräten in Einzelaufstellung. Die Spielhallenkonzession ging an den niederösterreichischen Novomatic-Konzern, den Zuschlag für die Einzelaufstellung etwa in Gaststätten bekamen die oberösterreichische Excellent Entertainment AG sowie die PA Entertainment Automaten AG des steirischen Unternehmers Helmut Polanz.

„Formalfehler rasch beheben“

Novomatic geht „davon aus, dass die zuständigen Landesbehörden diesen Formalfehler rasch beheben werden. Unsere Anwälte haben diesbezüglich bereits Kontakt mit der burgenländischen Landesregierung aufgenommen“, so ein Sprecher.