Neues Gesetz: Uhudler ist gerettet
Bei den Hauptsorten, aus denen Uhudler gekeltert wird, handelt es sich um Kreuzungen mit zugelassenen Traubensorten. Diese Kreuzung mit Edelrebsorten habe den Uhudler gerettet, denn dadurch konnten neun Direktträgersorten in das burgenländische Weinbaugesetz aufgenommen werden, sagte Landesrätin Verena Dunst (SPÖ). „Das heißt: Der Uhudler darf endlich Wein sein.“
Von Ripatella bis Amadeus
Die neun Uhudler-Rebsorten, die nun neu ins Weinbaugesetz aufgenommen wurden, sind: Ripatella - diese ist identisch mit der Concord und stellt die Hauptrebe dar, außerdem Elvira, Evita, Delaware, Breidecker, Boris, Bolero, Bogni 15 und Amadeus.
„Das Ganze hat natürlich bedeutet, dass ich auch dieses Auspflanzverbot wieder retourgenommen habe - das heißt nicht nur die Zulassung der neun verkreuzten Sorten, die nun aus dem Uhudler Wein machen, sondern ich habe auch das Auspflanzverbot aus dem Jahr 2004 aufgehoben“, so Dunst.
Anbau wieder erlaubt
Im Südburgenland wird auf etwa 50 Hektar Uhudler angebaut. In Zukunft könnten es allerdings mehr werden, denn erstens ist es seit Mittwoch wieder erlaubt, und zweitens ist der Uhudler durch die monatelangen Rettungsversuche international bekanntgeworden. Sechs weitere Rebsorten, die keine Kreuzungen sind und die auch in kleinen Mengen im Burgenland angebaut werden wie Noah, Othello und Isabella, sollen nun per Parlamentsbeschluss als Obstwein deklariert werden.
ÖVP: „Rechtskonforme Lösung“
Eine brauchbare und rechtskonforme Lösung könne es nur durch die Weinbauverordnung und die Obstweinlösung gemeinsam geben, sagte dazu ÖVP-Agrarsprecher Walter Temmel.
Links:
- Dunst zu Uhudler: Ära des Fürchtens vorbei (burgenland.ORF.at; 18.3.2016)
- Weinbauverordnung 2016 (PDF)