B50-Umfahrung beschäftigt Gericht

Der Streit um die B50-Umfahrung Schützen hat am Donnerstag das Landesverwaltungsgericht beschäftigt. Hintergrund ist die wasserrechtliche Bewilligung der Umfahrung, die der Verwaltungsgerichtshof aufgehoben hat.

Das Landesverwaltungsgericht musste sich am Donnerstag mit juristischen Spitzfindigkeiten auseinandersetzen. Denn für den Bau von Rückhaltebecken, Grundwasserableitungen und die Verlegung von Gräben und Bächen fehlt die zentrale Bewilligung. Das Land versucht nun im Nachhinein einen gültigen Wasserrechtsbescheid zu bekommen. „Eine Farce“ - meinten dazu die Vertreter der Anrainer, die ein Zurechtbiegen des Gesetzes orten, nachdem ein Millionenprojekt bereits in Betrieb genommen wurde.

Noch keine Entscheidung getroffen

Es müsse möglich sein, dass in einem Rechtsstaat die Gesetze eingehalten werden, sagte Lothar Stix, der Rechtsvertreter von 29 Grundeigentümern. Er erwartet eine abweisende Entscheidung.

Verhandlung im Verwaltungsgericht

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Verhandlung im Landesverwaltungsgericht

Das Land geht im Gegenzug davon aus, dass die Rechtslage schnell geklärt werden kann. „Es gehe hier nur darum, dass das Wasserrecht abgecheckt wird, dürfen wir die Straße wasserrechtlich weiter so betreiben“, sagte dazu Baudirektor Wolfgang Heckenast.

Eine Entscheidung blieb am Donnerstag offen, diese wird den Parteien in den kommenden Wochen schriftlich zugestellt. Offen ist auch ein zweites Verfahren, das sich mit der Enteignung der Grundstückseigentümer befasst, die sich ihrerseits ebenfalls auf den gekippten Wasserrechtsbescheid stützen.

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