Gratis-Zahnspange im Burgenland ab Juli

Die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche mit schweren Zahn-Fehlstellungen könnte nun doch, wie geplant, mit 1. Juli in Kraft treten, so die Einschätzung der Wiener Gebietskrankenkasse. In der BGKK geht man davon aus, dass der Zeitplan eingehalten wird.

Die Ausschreibungsfrist für die Vertragspartner der Burgenländischen Gebietskrankenkasse läuft derzeit. Fix ist, es werden sechs Vertragspartner - alles Kieferorthopäden - im Burgenland sein. Einer für den Bezirk Mattersburg, einer für den Bezirk Oberpullendorf, einer für den Bezirk Oberwart, ein weiterer für den Bezirk Neusiedl am See. Für die Bezirke Güssing und Jennersdorf wird es nur einen Vertragspartner geben, so auch für Eisenstadt und Eisenstadt Umgebung.

„Im Burgenland haben wir unsere Aufgaben erledigt, wir haben eine Einigung mit der Burgenländischen Zahnärztekammer und aus unserer Sicht steht einem Beginn von der Gratis-Zahnspange mit 1. Juli 2015 nichts im Wege“, so Christian Moder von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse. Er gehe davon aus, dass auch wenn sich die Wiener Gebietskrankenkasse nicht einigen könne, die Gratis-Zahnspange im Burgenland kommt, sagte Moder.

Gratis-Zahnspange, BGKK

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Nur bei erheblichen Fehlstellungen, wie in den Abbildungen 8, 9 und 10 bekommt man eine Gratis-Zahnspange

Nur bei erheblichen Zahnfehlstellungen

Besucht ein Patient einen Vertragspartner der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, rechnet der die Kosten für die Zahnspange direkt mit der Krankenkasse ab. Besucht der Patient einen Wahlarzt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen, die Kosten für die Zahnspange von der Krankenkasse refundiert bekommen. Dazu muss der Kieferorthopäde bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und auch der Jugendliche muss ein gewisses Alter und eine grobe Zahn-Fehlstellung haben.

Die neue Leistung sei für Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren mit einer erheblichen Kieferfehlstellung vorgesehen, so Moder. Unter einer erheblichen Kieferfehlstellung sieht man eine Fehlstellung nach einer internationalen Klassifizierung in den Graden vier und fünf.

Gratis-Zahnspange, BGKK

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Nur 30 Prozent werden davon profitieren

Diese Klassifizierung bedeutet, dass nicht jeder Jugendliche, der eine Zahnspange benötigt, auch eine Gratis-Zahnspange bekommt. Laut dem Verband österreichischer Kieferorthopäden werden nur 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit schweren Zahn-und Kieferfehlstellungen davon profitieren. Der Bund unterstützt die Gratis-Zahnspange mit 80 Millionen Euro jährlich.