Neuer Haftprüfungtermin für Großhöfleiner Schützen

Eineinhalb Monate nachdem ein 13-jähriges Mädchen beim Spazierengehen in Großhöflein angeschossen worden ist, findet am Mittwoch eine Haftprüfungsverhandlung gegen den mutmaßlichen Täter statt. Der bleibt dabei: Das Ganze war ein Unfall.

Der 32-jährige ehemalige FPÖ-Politiker rechtfertigt sich damit, leichtsinnigerweise Schussübungen gemacht, aber nicht absichtlich auf das Mädchen gezielt zu haben - mehr dazu in U-Haft für Schützen verlängert. Inzwischen habe man dem Opfer eine vorläufige Entschädigung zukommen lassen, sagt der Rechtsvertreter des Mannes Christian Supper im Interview mit ORF-Burgenland-Redakteur Erich Schneller.

Christian Supper: Es wurde eine gewisse Akontierung angeboten, die mittlerweile auch überwiesen wurde.

burgenland.ORF.at: Das ist allerdings nur eine vorläufige Leistung, denn die endgültige Höhe einer eventuellen Schadensgutmachung wird man vermutlich erst am Ende des Gerichtsverfahrens festlegen oder?

Supper: Völlig richtig, das ist als Akontierung zu betrachten. Es wird im Zuge des Gerichtsverfahrens auch ein Gutachten von einer Sachverständigen eingeholt. Die Sachverständige wird auch die Schmerzperioden ausmitteln müssen. Und wenn dann diese Schmerzperioden bekannt sind, kann man die konkreten Ansprüche kalkulieren. Mein Klient weiß auch, dass da noch etwas auf ihn zukommen wird, was die finanzielle Haftung betrifft. Nur um das eben konkret bestimmen zu können, braucht man vorher dieses Gutachten.

burgenland.ORF.at: Die Rechtfertigung ihres Klienten ist unverändert? Er bleibt dabei, dass es ein Unfall war und keine Absicht?

Supper: Der Standpunkt meines Klienten ist völlig unverändert. Er hält nach wie vor an dieser Version fest. Er hofft natürlich auch, dass die Gutachten, die jetzt in Arbeit sind, diese Version bestätigen werden.

burgenland.ORF.at: Wie wird ihrer Meinung nach die neuerliche Haftprüfung ausgehen? Wird ihr Mandant Weihnachten im Gefängnis verbringen?

Supper: Ich nehme an, dass das Gericht die Auffassung vertreten wird, dass man vor einer allfälligen Enthaftung erst die Ergebnisse der Gutachten wissen möchte. Nachdem diese Gutachten leider noch nicht vorliegen, rechnet mein Klient realistischer Weise damit, dass die U-Haft wahrscheinlich verlängert werden wird.