Verfassungsreform: Eine Analyse

Seit rund 20 Jahren wird über eine Verfassungsreform im Burgenland diskutiert und gestritten. Nun kommt sie tatsächlich - ORF Burgenland-Chefredakteur Walter Schneeberger analysiert die Inhalte des Reformpakets.

Frage: Ist diese - verkauft als Meilenstein und modernste Verfassung Österreichs - wirklich so ein großer Wurf?

Auf jeden Fall. Wenn das so im Landtag beschlossen wird, sind die Großparteien wirklich kräftig über ihren Schatten gesprungen. Die Abschaffung des Proporzes, man kann es nicht oft genug erklären, wonach in Zukunft keine Partei mehr automatisch in der Regierung ist, ausser sie hat die absolute Mehrheit, ist ein Meilenstein. Denn SPÖ und ÖVP waren bis jetzt immer aneinander gekettet und haben gemeinsam regiert, egal wie die Wahlen ausgegangen sind.

War die Opposition stark genug, wie schon einmal die FPÖ, war auch sie gleich automatisch in der Regierung. Das wird jetzt anders - und schon nächstes Jahr kann es sein, dass SPÖ oder ÖVP erstmals im Burgenland aus der Regierung fliegen.

Die Großparteien gehen also durchaus ein Risiko ein. Und das ist die Chance für kleine Parteien, denn sie können nun als Mehrheitsbeschaffer zum echten Zünglein an der Waage werden, selbst wenn sie nur ein Mandat im Landtag haben zu Regierungsverantwortung kommen.

Frage: Andere Bundesländer haben den Proporz auch abgeschafft, was macht dann die Reform sonst noch so besonders?

Die neue Verfassung bringt auch eine deutliche Stärkung der direkten Demokratie, beziehungsweise des Persönlichkeitswahlrechtes und die Kontrollrechte werden ausgebaut. So fällt die bisherige Hürde bei Vorzugsstimmenmandaten weg. Das heißt, in Zukunft bekommt das Vorzugsstimmenmandat der jeweiligen Partei, wer die meisten Stimmen im Bezirk erhält, bis jetzt musste er mindestens 15 Prozent der Parteistimmen haben.

Die Landtagsklubs werden personell gestärkt - dafür wird die Regierung verkleinert. Ein zweiter Wahltag wird eingeführt, damit können Bürger die am Wahlsonntag keine Zeit haben, auch ohne Wahlkarte oder Briefwahl wählen gehen. Alle Gemeinden und auch Gemeindebeteiligungen dürfen vom Rechnungshof geprüft werden.

Schon ein Viertel der Abgeordneten kann einen Untersuchungsausschuss beantragen. Also doch eine Reihe von Verbesserungen. Auch wenn noch einige Details offen sind, dürfte es eine sehr große Zustimmung im Landtag geben - die notwendige Zwei Drittel Mehrheit ist jedenfalls schon mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP garantiert.