Simandl: Beweisverfahren abgeschlossen

Das Beweisverfahren im Zivilrechtsprozess gegen Ex-Begas-Direktor Rudolf Simandl ist abgeschlossen. Die Energie Burgenland fordert rund 2,8 Millionen Euro Schadenersatz. Es geht um die vorzeitig ausbezahlte Pension Simandls.

Am letzten Verhandlungstag wurde am Dienstag eine Mitarbeiterin der Personalabteilung der Energie Burgenland als Zeugin einvernommen. Es ging um die Höhe von Forderungen Simandls an die Energie Burgenland, unter anderem um den finanziellen Ersatz für nicht in Anspruch genommene Urlausbtage.

Diese Forderung in Höhe von insgesamt rund 49.000 Euro könnte mit Forderungen der Energie Burgenland an Simandl gegenverrechnet werden. Die Energie Burgenland will als Rechtsnachfolgerin der Begas von Simandl rund 2,8 Millionen Euro für eine bereits ausbezahlte Pension zurück - mehr dazu in Simandl-Prozess: Rückzahlungen thematisiert.

Energie Burgenland: „Pension zu Unrecht“

Simandl habe diese Pension zu Unrecht erhalten, weil er als Vorstandsdirektor zahlreiche Verwirkungstatbestände gesetzt habe, argumentiert die Energie Burgenland. Simandl habe die Begas jahrelang als Selbstbedienungsladen missbraucht, sagte einer der Anwälte des Konzerns nach der Verhandlung. Der ehemalige Vorstandsdirektor habe zahleiche Privatausgaben von der Begas bezahlen lassen, etwa Rechnungen für Gartenarbeiten und Essenseinladungen.

Simandls Anwalt hatte zu Beginn des Prozesses ein Vergleichsangebot in Höhe von 1,6 Millionen Euro gemacht. Die Energie Burgenland lehnte das ab. Und sie bereitet über ihre Anwälte weitere Schadenersatzklagen vor, weil im Laufe der Ermittlungen neue Ungereimtheiten aufgetaucht seien.

Konstruktive und sachliche Atmosphäre

Das am Dienstag abgeschlossene Beweisverfahren sei in einer sehr konstruktiven und sachlichen Atmosphäre abgewickelt worden, sagten die Anwälte beider Seiten und Richterin Carmen Pirker unisono.

Die Richterin wird das Urteil in diesem Zivilprozess in frühestens zwei Monaten schriftlich zustellen lassen. Ob und wann gegen Simandl es einen Strafrechtsprozess geben wird, steht noch nicht fest. Das Ermittlungsverfahren dazu ist nämlich noch nicht abgeschlossen.