Kehr- und Feuerwehrgesetz werden novelliert

SPÖ und ÖVP haben am Freitag gemeinsam mit Vertretern von Gemeindebund und Gemeindevertreterverband Details zur geplanten Novelle des burgenländischen Feuerwehr- und des Kehrgesetzes präsentiert. Die Novellen sollen im Juni im Landtag beschlossen werden.

Die geplanten Novellen zum Feuerwehr- und Kehrgesetz haben eine lange Entstehungsgeschichte. Seit September 2011 wurden diverse Gutachten eingeholt und Verhandlungen mit Interessensgruppen und allen Landtagsparteien geführt.

Radakovits, Strommer, Steindl, Illedits, Trummer,

ORF/Andreas Herbst

Leo Radakovits, Rudolf Strommer, Franz Steindl, Christian Illedits und Erich Trummer präsentierten die Novellen

Zentraler Punkt: Neuerung bei Feuerstättenbeschau

Zentraler Punkt bei den Neuerungen ist eine Reform der sogenannten Feuerstättenbeschau, also der Brandschutzüberprüfung von Gebäuden, sagt Landesfeuerwehrreferent Franz Steindl (ÖVP). Diese wurde bisher von einer Kommission bestehend aus Bürgermeistern, diversen Sachverständigen und Feuerwehrkommandanten durchgeführt. Künftig sollen die Rauchfangkehrer die Überprüfung vornehmen.

„Hier sind die Kompetenzen von der Gemeinde in Richtung Rauchfangkehrer gewandert, weil die sowieso im Rahmen ihrer Kehrtätigkeit jede Möglichkeit haben die Haushalte zu besuchen“, so Steindl.

Kosten reduzieren

Die Überprüfung durch eine Kommission habe bisher Kosten in dreistelliger Höhe verursacht, sagt SPÖ-Klubobmann Christian Illedits: „Jetzt gibt es ganz geringe Kosten, ein Prüfintervall kostet jetzt 14 Euro.“

Je nach Gebäudeart liegen die Prüfintervalle zwischen fünf und zwölf Jahren, sagt der Präsident des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes Erich Trummer: „Ich glaube wir können sehr stolz sein, das wir hier ein Gesetz haben, wo das Burgenland auch im Österreich-Vergleich durchaus Vorreiter ist.“

Beschluss im Juni

Die bisher durchgeführte Feuerstättenbeschau durch eine Kommission sei auch von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt worden, sagt Gemeindebundpräsident Leo Radakovits: „Der Eingriff in die Privatsphäre, dass jeder Raum begangen werden muss von einer Anzahl von Kommissionsmitgliedern, der Zeitaufwand die Kosten - das heißt, die Akzeptanz war überhaupt nicht da“.

Die Gesetzes-Novellen sollen noch im Juni im Landtag beschlossen werden und zum Teil mit 1. Juli in Kraft treten, sagt ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer zum weiteren Fahrplan.