Umfahrung Schützen: Streit geht weiter

Der Streit um die Umfahrung Schützen am Gebirge geht weiter. Die Esterhazy-Betriebe haben am Bezirksgericht einen Streit zu einer Grundstücksenteignung gewonnen. Daher sei der Spatenstich im Vorjahr rechtswidrig. Das Land sieht die Sache anders.

„Eklat bei der Umfahrung Schützen“ - so lautet der Titel der Aussendung der Esterhazy-Betriebe zur Causa am Donnerstag. Darin heißt es, der aufwändig inszenierte Spatenstich vom 20. September 2012 sei rechtswidrig gewesen - mehr dazu in Spatenstich für Umfahrung Schützen.

Das Gericht habe bestätigt, dass das Land Burgenland bewusst Besitz- und Eigentumsrechte des Grundbesitzers verletzt habe. Das Land müsse jetzt den alten Zustand wieder herstellen und Kostenersatz leisten.

Klage wegen Besitzstörung

Weiters wird in der Aussendung betont, die Straßenbauabteilung sei von der Esterhazy-Stiftung kurz vor dem Spatenstich ausdrücklich gebeten worden, die Eigentumsverhältnisse zu respektieren. Vom Land habe es keine Reaktion gegeben. Logische Folge daher: die - jetzt gewonnene - Besitzstörungsklage.

„Keine Verhinderung durch Urteil“

Der Vorstand der Abteilung acht für Straßenbau, Johann Godowitsch, sagt dazu, hier seien formale juristische Möglichkeiten ausgeschöpft worden, die die Projektumsetzung geringfügig verzögern könnten und die Steuerzahler Geld kosten.

„Die Verhinderung des Baues der Umfahrung kann dadurch nicht erfolgen. Es ist das Gerichtsurteil, das hier ergangen ist, auch mit der Besitzeinweisung, die von der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt diese Woche durchgeführt worden ist, auch nicht mehr aktuell“, sagt Godowitsch.

Bauarbeiten wie geplant

Godowitsch betont, mit dem Enteigungsbescheid, der auch von der EU als rechtskräftig bestätigt worden ist, sei das Grundstück an die Landesstraßenverwaltung übergegangen. Die Bauarbeiten könnten wie geplant durchgeführt werden. Die Umfahrung von Schützen am Gebirge soll Ende 2014 benützbar sein.