Lkw/Buslenker: Fristen für Weiterbildung

Die Gewerkschaft vida erinnert an die verpflichtende Weiterbildung für Bus- und Lkw-Lenker. Ab 11. September 2013 dürfen nur noch Buslenker ihren Beruf ausüben, die eine entsprechende Grundqualifizierung absolviert haben.

Hintergrund ist eine EU-Richtline, die einen derartigen Befähigungsnachweis für Lkw- und Buslenker vorschreibt. Diese Richtlinie gilt seit September 2009. Busfahrer, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 erhalten haben, brauchen den Nachweis der ersten Weiterbildung laut vida bis 10. September 2013 und danach in weiterer Folge innerhalb von Fünf-Jahres-Intervallen.

Unternehmen müssen Kosten tragen

Lkw-Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 10.September 2009 haben, benötigen den ersten Weiterbildungsnachweis bis spätestens 10. September 2014. Die Kosten für die Ausbildung müsse laut Kollektivvertrag der Arbeitgeber übernehmen, heißt es von vida.

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