Jagd & Alkohol: Neue Diskussion

Die Diskussion um Alkohol bei der Jagd ist neu aufgeflammt. Am Wochenende hat in Niederösterreich ein leicht alkoholisierter Jäger aus kurzer Distanz einen Treiber erschossen. Alkoholkonsum bei der Jagd ist nämlich nicht verboten - auch im Burgenland.

Der mit 0,46 Promille alkoholisierte Jäger hatte aus 15 Meter Entfernung in Niederösterreich einen Treiber erschossen - mehr dazu in Jagdunfall: Alkoholtest war positiv (noe.ORF,at, 22.1.2013). Bei der Wildschweinjagd werden Flintenlaufgeschoße mit einer Bleiladung verwendet, die auf kurze Distanz sofort tödlich sind.

Appell an Jäger

Der Alkoholkonsum bei der Jagd ist im Burgenland zwar gesetzlich nicht verboten, es sollte aber darauf verzichtet werden, sagt Landesjägermeister Peter Prieler. „Gesetzlich gibt es nur die Vorschrift, dass ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte sein muss, um überhaupt eine Waffe führen zu dürfen. Vor der Jägerschaft aus gibt es den klaren Appell, auf Alkohol zu verzichten“, so der Landesjägermeister.

Das müsse nicht zwingend 0,0 Promille heißen wie etwa in Ungarn vorgeschrieben - dort gelten die 0,0 Promille nämlich sowohl beim Autofahren als auch bei der Jagd, so Prieler weiter. „Es kann durchaus sein, dass man zu Mittag vielleicht ein Bier trinkt, aber wirklich Alkohol trinken - wenn dann nach der Jagd, aber nicht vor oder während der Jagd.“

Diskussion ist nicht neu

In anderen Ländern ist Alkohol bei der Jagd sehr wohl verboten. Die Diskussion, auch bei uns ein Alkoholverbot einzuführen, sei nicht neu, bestätigt Prieler.

„Das ist die gleiche Frage wie beim Autofahren. Warum sagt man da nicht 0,0 Promille? Auch hier haben wir 0,5 Promille als Toleranzgrenze. Wir haben ein Jahr, wo wir ein paar Unfälle hatten, die aber meiner Meinung nach nicht auf Alkohol zurückzuführen sind, sondern rein auf menschliches Versagen. Denn der Schuss in einen Busch hat nichts mit Alkohol zu tun, das ist eindeutig eine Fehlleistung des Menschen, der voreilig geschossen hat“, sagt Prieler.

Abnahme der Jagdkarte

Der niederösterreichische Jäger müsse mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung rechnen, meint Prieler. In so einem Fall sei die Abnahme der Jagdkarte selbstverständlich, so der burgenländische Landesjägermeister.