Bau des Asylzentrums zu Recht nicht erfolgt

Der geplante Bau eines Asyl-Erstaufnahmezentrums in Eberau (Bez. Güssing) hat Ende 2009 für Aufregung gesorgt. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Baubewilligungsbescheid damals zu Recht nicht erfolgt sei.

Im Dezember 2009 erteilte der Bürgermeister Walter Strobl der Gemeinde die beantragte Baubewilligung für den Neubau einer Erstaufnahmestelle für Asylwerber. Diese Bewilligung wurde drei Tage später mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Güssing - nach Weisung von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) - als nichtig aufgehoben, weil das Bauvorhaben der Widmung „Bauland - gemischtes Baugebiet“ widerspreche. Die dagegen vom Bauwerber erhobene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof blieb nun erfolglos.

Im „gemischten“ Baugebiet nicht zulässig

Laut Burgenländischem Raumplanungsgesetz dürfen im gemischten Baugebiet Wohngebäude samt den dazugehörigen Nebenanlagen und sonstige Gebäude und Betriebsanlagen errichtet werden, die überwiegend den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Unter anderem argumentierte der Gerichtshof, dass damit nicht die Gesamtbevölkerung gemeint sei, sondern die in der Gemeinde verkörperte Bevölkerung. „Unterkünfte für Asylwerber und Verwaltungseinheiten, die nicht der in der Gemeinde verkörperten Bevölkerung dienen, sind daher im gemischten Baugebiet nicht zulässig.“

Niessl erfreut

Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) zeigt sich über das Urteil erfreut: „Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Bauverhandlung und die ganzen Vorgänge nicht rechtlich einwandfrei erfolgt sind. Ich habe Recht bekommen. Und das ist wichtig. Denn wir haben im Augenblick wieder eine große Diskussion darüber, wo weitere Erstaufnahmestellen errichtet werden sollen. Und wäre meine Weisung nicht erfolgt, dann hätten wir jetzt wahrscheinlich wieder die Diskussion, ob in Eberau eine Erstaufnahmestelle gebaut werden soll.“

Was passiert mit dem Grundstück?

Bleibt die Frage, was nun mit dem Grundstück in Eberau passiert. Als Käufer fungierte vor drei Jahren übrigens nicht das Innenministerium selbst, sondern der Salzburger Architekt Christian Hochreiter. Er sagte am Freitag gegenüber dem ORF Burgenland, dass er schon seit geraumer Zeit nicht mehr im Grundbuch stehe. Hochreiter verweist auf das Innenministerium.

Aus diesem heißt es nur, dass das Ministerium ebenfalls nicht Besitzer des Grundstückes sei. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes habe ohnehin keine Auswirkungen, die Pläne für das Asylzentrum seien nach den Volksbefragungen im Burgenland ohnehin längst aufgegeben worden.