Gefangenes Stachelschwein
Vila Vita Pannonia
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Tiere

Hörer taufen Stachelschwein „Grunzi“

Die Radio-Burgenland-Hörer haben entschieden: Das Stachelschwein, das als Ausreißer aus dem Steppentierpark in Pamhagen Schlagzeilen gemacht hat, wird „Grunzi“ getauft.

Die Radio-Burgenland-Hörerinnen und -Hörer hatten auf der Suche nach einem Namen für den Ausreißer Kreativität bewiesen: Unglaublich viele Vorschläge waren bei uns eingetrudelt, über die zehn Finalisten konnte vom vergangenen Freitag bis Montag 12.00 Uhr online abgestimmt werden. Es war ein knappes Rennen: Aber letztendlich setzte sich „Grunzi“ mit 30 Prozent der Stimmen gegen „Flitzi“ mit fast 29 Prozent der Stimmen durch. Auf dem dritten Platz landete – allerdings schon mit einem Respektabstand – „PamPam“ mit knapp zwölf Prozent.

Gewinnerin kommt aus Rehgraben

Paula Krammer aus Rehgraben schickte den Namen „Grunzi“ eingeschickt. Da ihr Vorschlag gewonnen hat, ist sie die Gewinnerin und kann sich über eine Nacht für zwei Personen in einem Hotel in Pamhagen freuen.

Sendungshinweis:

„Guten Morgen Burgenland“, 4.5.2021

Zwei Wochen lang verschollen

Das Stachelschwein „Grunzi“ war fast zwei Wochen lang außerhalb des Steppentierparks unterwegs – mehr dazu in Pamhagen: Stachelschwein entlaufen. Eingefangen wurde es schließlich in der Vila Vita Pannonia in Pamhagen, sehr zur Freude seines Besitzers Hans Acs – mehr dazu in Entlaufenes Stachelschwein eingefangen.

Teilnahmebedingungen:

1. Jede Aktion, die mit einer Gewinnmöglichkeit verbunden ist, wird im Folgenden „Gewinnspiel“ genannt.

2. Am Gewinnspiel teilnahmeberechtigt sind alle geschäftsfähigen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Zustelladresse in Österreich. Der ORF behält sich das Recht vor, von Teilnehmern an Gewinnspielen einen Identitätsnachweis erbringen zu lassen. Die Teilnahme ist kostenlos.

3. Mitarbeiter des ORF und seiner konzernverbundenen Unternehmen und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.

4. Jede Person darf pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.

5. Der ORF Burgenland ist in begründeten Fällen (z.B. gehäufte Teilnahme an Gewinnspielen) berechtigt, einen Benutzer von der Teilnahme an Gewinnspielen auszuschließen. Der Gewinnanspruch verfällt 3 Monate nach Verständigung des Gewinners.

6. Wer gegen die Spielregeln verstößt, unter falschem Namen oder mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Dialer-Programmen etc.) mitspielt, dem kann die Teilnahme verweigert bzw. der Preis auch noch nachträglich aberkannt werden. Bei Verdacht auf Regelverstöße behält sich der ORF Burgenland das Recht vor, TeilnehmerInnen – ohne Angaben von Gründen – vom Gewinnspiel auszuschließen.

7. Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin eines Gewinnspiels stimmt zu, dass sein bzw. ihr Name und allenfalls Foto vom ORF veröffentlicht werden kann. Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin räumt an allen seinen bzw. ihren mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel in Zusammenhang stehenden schutzrechtsfähigen Leistungen dem ORF unentgeltlich und exklusiv sämtliche Verwertungsrechte, insbesondere der Sendung und Zurverfügungstellung in Bild, Ton und Wort (z.B. Mitschnitte von Spielrunden und Interviews, Fotos, Presseaussendungen, Zeitungsartikel, Social Media-Plattformen etc.) zeitlich, territorial und sachlich uneingeschränkt ein.

8. Aus redaktionellen Gründen kann es jederzeit zu Änderungen im Ablauf, zu Verschiebungen und Absagen des Gewinnspiels kommen.

9. Der ORF ist stets um eine korrekte und technisch einwandfreie Abwicklung seiner Gewinnspiele bemüht. Wird ein Telefongespräch aber dennoch unterbrochen oder auf irgendeine andere Art und Weise beendet, bevor alle notwendigen Daten erfasst sind, dann hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf einen Gewinn.

10. Der Gewinner nimmt zur Kenntnis, dass die Inanspruchnahme des Gewinns auf eigene Kosten und Gefahr erfolgt. Der ORF übernimmt keinerlei Haftung aufgrund von etwaigen Schäden, die den TeilnehmerInnen und den Personen, die den Gewinn allenfalls gemeinsam mit dem oder für den Teilnehmer/die Teilnehmerin in Anspruch nehmen, durch sich selbst oder von Dritten zugefügt werden, sowie Schäden, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin und die Personen, die den Gewinn allenfalls gemeinsam mit dem oder für den Teilnehmer/die Teilnehmerin in Anspruch nehmen, Dritten zufügen (dazu zählen insbesondere Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Gewinne). Diesbezüglich wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin den ORF schad- und klaglos halten.

11. Für die Teilnahme sowie für Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhebt der ORF personenbezogene Daten. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin des Gewinnspieles stimmt ausdrücklich zu, dass seine/ihre angeführten Daten für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet werden dürfen bzw. an den jeweiligen Kooperationspartner weitergegeben werden dürfen. Sobald das Gewinnspiel beendet ist, werden die erhobenen Daten gemäß der gesetzlich vorgegebenen Löschfristen gelöscht.

12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Über Gewinnspiele kann kein Schriftverkehr geführt werden.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmen Sie den oben genannten Teilnahmebedingungen vollinhaltlich zu.