St. Margarethen: Streit um Skulpturen
Kontrahenten sind der Verein „Symposium europäischer Bildhauer“ einerseits und der Grundeigentümer Esterhazy andererseits. Auf dem Hügel bei St. Margarethen stehen derzeit rund 50 Skulpturen frei in der Landschaft. Renommierte Bildhauer aus aller Welt haben sie zwischen 1959 und 1979 geschaffen. In den Monaten gemeinsamer Arbeit wohnten die Künstler im Bildhauerhaus. Es gehört dem Grundeigentümer Esterhazy und war jahrelang an den Bildhauerverein verpachtet.
ORF
Räumungsklage von Esterhazy
Im August aber setzte Esterhazy dem ein Ende. Nach einer Räumungsklage musste der Verein das Haus verlassen. „Leider hat der Verein das ganze Areal unpfleglich behandelt. 2016 ist ein Reh durch die Holzbücke beim Zugang zum Bildhauerhaus gestürzt, war tot - das hätte ein Kind auch sein können. Das war der Grund, warum wir gesagt haben, wir brauchen jetzt Rechtssicherheit wer jetzt zuständig ist“, so Karl Wessely, Direktor der Esterhazy Betriebe.
ORF
Konsenslösung scheint ausgeschlossen
Eine Scheinargumentation aus Sicht von Sebastian Prantl. Er ist Choreograph, Sohn des Bildhauers Karl Prantl und Obmann des Bildhauervereins. In Wirklichkeit wolle Esterhazy künftig allein entscheiden, was auf dem Hügel passiert.
„Als ich den Obmann übernommen habe, waren wir offen für Gespräche. Diese haben aber immer nur mit Juristen stattgefunden. Die Kuratoren werden immer wieder gewechselt, da gab es einige, wir hatten auch immer guten Kontakt. Es ging nie um die Substanz, sondern um die Judikatur, wem es gehört und wer anschaffen darf“, so Prantl.
Wie es nun weitergeht, ist offen. Eine Konsenslösung scheint ausgeschlossen. „Wir wollen nichts anderes, als dass dieses wunderbare Ensemble, das kulturhistorisch einen hohen Wert besitzt, bestehen bleibt. Wir wollen, das alles gesichert ist, niemand abstürzt und die Wege begehbar sind“, sagte Wessely. „Wenn dem so sei, warum will man den Verein loswerden. Der hat die Geschichte, das Wissen und den Spirit und noch direkte Kontakte zu noch lebenden Künstlern“, so Prantl.
Eine entscheidende Frage werden wohl erst die Gerichte klären: Wer ist Eigentümer der Skulpturen. Der Verein, wie Prantl sagt. Oder die Künstler beziehungsweise die Erben, wie die Esterhazy-Betriebe glauben.