Konsumentenschutz: Sichere Laufhilfen für Kinder

Im Burgenland werden derzeit Kinderlaufhilfen im Auftrag des Sozialministeriums überprüft. Bisher wurden keine Sicherheitsmängel festgestellt. Normen und Zertifikate werden von den Produzenten aber nicht immer eingehalten.

Um die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten gibt es verschiedene Normen und Zertifikate, wie zum Beispiel die „CE“- Kennzeichnung. Doch nicht immer werden die Anforderungen an Produkte durch Produzenten eingehalten, daher werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, so Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ): „Sehr kritische Verbraucher fragen natürlich dann, was hinter dem ‚CE‘ steckt, was das wirklich wert ist.“

Nicht alle Unternehmen nehmen Normen und Zertifikate ernst genug, so Konsumentenschützer Wolfgang Koller: „Das ist der Grund, warum wir derartige Stichproben machen, um eben herauszufinden, welche Hersteller hier glaubwürdig ist und welche missbrauchen das nur, um auf dem europäischen Markt Fuß zu fassen.“

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Landesrätin Dunst mit jungen Testerinnen der Laufhilfe

Kinderlaufhilfen entsprechen Anforderungen

Im Rahmen des Überprüfungsauftrags der EU werden jährlich vom Sozialministerium einzelne Produktgruppen zur Überprüfung bestimmt. Mitarbeiter der Konsumentenschutzabteilung und für technische Fragen der Baudirektion der Burgenländischen Landesregierung führen diese Überprüfungen durch. Im Fokus stehen in diesem Jahr Kinderlaufhilfen, wobei die Überprüfung verschiedenste Modelle, die in großen Einkaufshäusern angeboten werden, umfasste.

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Konsumentenschützer Wolfgang Koller, Wolfgang Fuchs und Verena Dunst

Anhand einer vorgegebenen Checkliste mit über 25 Punkten wurden unter anderem Produktinformationen, Gebrauchsanleitung, Aufbau, Sitz des Kindes sowie Schutzmechanismen vor Treppenstürzen getestet. „Bei den Tests wurden keine technischen Mängel festgestellt, alle Laufhilfen können unbedenklich gekauft werden“, so Tester Wolfgang Fuchs, zuständig für Marktüberwachung im Burgenland. Einzig ein Warnhinweis war an einer Stelle des Produkts nicht in Deutsch angeschrieben. Die Überprüfung läuft von Juli bis November 2018, im Dezember 2018 erfolgt die Berichtslegung an das Ministerium.

Wichtiger Treppenschutz-Mechanismus geprüft

Sicherheitshinweise gibt es für Kinderlaufhilfen viele, zum Beispiel nur unter Aufsicht eines Erwachsenen oder nicht länger als 20 Minuten pro Tag nutzen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden. „Sollte das Kind dennoch einen unbeaufsichtigten Moment ausnutzen und in der Nähe einer Treppe sein, gibt es auch hier einen Schutzmechanismus, der auch aus der Norm vorgegeben wird, um ein Drüberfahren über die Treppe, einen Sturz, ein Umkippen des Laufwagerls zu verhindern“, so Koller.

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Der Treppenschutz-Test

Fährt ein Kind mit der Laufhilfe über eine Stufe, muss die Laufhilfe sofort stoppen. Wie das funktioniert, zeigt dieses Video.

Spielzeuge zählen zu gefährlichsten Produktgruppen

EU-weit sind Spielzeug (29 Prozent), Kraftfahrzeuge (20 Prozent) und Bekleidungs-, Textil- und Modeartikel (zwölf Prozent) die Top drei der gefährlichen Produktkategorien, so Dunst. Gemeldet wurden dabei vor allem Verletzungsrisiken (28 Prozent), gefolgt von chemischen Risiken (22 Prozent). In Österreich gab es 15 Berichte über gefährliche Produkte, wobei es zu 37 Folgemaßnahmen kam. Am häufigsten betroffen waren ebenfalls Spielzeuge (53 Prozent), Kraftfahrzeuge (27 Prozent) und Bekleidungs-, Textil- und Modeartikel (sieben Prozent).

AGES-Datenbank informiert über Rückrufe

Die EU ist die oberste Instanz der Produktsicherheit, daneben legen nationale Regelungen die Sicherheitsanforderungen für einzelne Produktgruppen fest. In Österreich ist dies das Produktsicherheitsgesetz 2004. Immer wieder kommt es zu – freiwilligen oder behördlich angeordneten – Rückrufaktionen, wenn ein vermutetes Risiko von Personen- oder Sachschäden besteht. Einen Überblick über diese Produkte gibt die AGES–Datenbank.

Dunst rät Konsumentinnen und Konsumenten: „Der Konsument ist ein mündiger Konsument und er soll auch ein kritischer Konsument sein. Er soll darauf schauen, wofür ein Geld ausgibt.“

RAPEX – Schnellwarnsystem der EU

Die Produktsicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen gegen gefährliche Produkte an die Europäische Kommission melden, die diese Information an alle anderen EU-Staaten weiterleitet. Liegt eine „ernste" Gefahr vor, erfolgt die Meldung über RAPEX, das europäische Produktsicherheitsschnellwarnsystem, das den gleichen Informationsstand aller Produktsicherheitsbehörden sicherstellen soll.

„Ein von einem Rückruf betroffenes Produkt sollte man nicht mehr verwenden, am besten sicher verwahren und die im Rückruf veröffentlichten Hinweise befolgen“, appellierte Dunst. In der Regel stellt der Verkäufer ein fehlerfreies Ersatzprodukt zur Verfügung oder erstattet den Kaufpreis zurück. Dabei ist es unerheblich, ob das Produkt verkauft oder kostenlos verteilt wurde. Bei einem Kraftfahrzeug erfolgt die kostenlose Mängelbehebung.

Derzeit überprüfen Konsumentenschützer den Handel nach einem bestimmten Feuerlöscher, der zu wenig Löschkapazität hat. Im Burgenland habe man ihn aber noch nicht im Handel gefunden, so Konsumentenschützer Wolfgang Fuchs.