Lehrer gewinnt im Krankenstand Duathlon

Nachdem ein burgenländischer Sonderschullehrer während seines Krankenstandes einen Duathlon gewonnen hatte, hat der Landesschulrat ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Im konkreten Fall sind sich die Gerichte aber uneinig.

Weil der Verdacht bestand, dass der Lehrer das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben und Pflichten geschädigt habe, leitete die Disziplinarkommission für die Landeslehrer ein Disziplinarverfahren gegen den Sonderschullehrer ein. Das berichtete die Tageszeitung „Die Presse“ (Montag-Ausgabe).

Gerichte sind sich uneinig

Auf Beschwerde des Lehrers wurde der Einleitungsbeschluss vom Landesverwaltungsgericht aber aufgehoben. Es gebe keinen Hinweis auf ein Verschulden des Lehrers. Der Lehrer hätte nur schuldhaft gehandelt, wenn er gewusst hätte, dass seine Teilnahme an dem Bewerb während des Krankenstandes seiner Genesung schade, begründete das Landesverwaltungsgericht die Entscheidung.

Die Disziplinarkommission schaltete daraufhin den Verwaltungsgerichtshof ein. Der stellte wiederum fest, dass die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes nicht ausreichend begründet und damit rechtswidrig sei. Die Auseinandersetzung mit dem Widerspruch zwischen der raschen physischen Erschöpfung und einer sportlichen Ausdauerleistung sei zu gering. Für den Lehrer hätte aber klar sein müssen, dass die Teilnahme an so einer Veranstaltung auch ohne ärztliches Verbot einen Nachteil für ihn bringen könne, heißt es.

Der Verwaltungsgerichtshof könne daher nicht prüfen, ob die Einstellung des Verfahrens geboten war oder nicht. Weitere Erhebungen wären notwendig, wenn aus den bisherigen Ergebnissen eine Einstellung nicht abgeleitet werden könne. Diese sollten aber dann erst im eingeleiteten Disziplinarverfahren erfolgen. Dabei soll auch der tatsächliche Gesundheitszustand des Mannes überprüft werden.

Verfahren geht weiter

Die Geschichte sei jedenfalls noch nicht zu Ende, bestätigte am Montag auch der Landesschulrat für das Burgenland. Nähere Informationen könne man dazu aber nicht geben, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, hieß es.

Zur Frage, ob man im Krankenstand Sport machen dürfe oder nicht, hieß es von der für Lehrer zuständigen Gewerkschaft öffentlicher Dienst, dass es auf den Befund des Arztes ankomme, und wenn der meine, Sport sei gut für die Genesung, dann sei das in Ordnung. Ob das allerdings auch die Teilnahme an Sportbewerben rechtfertige, scheine wiederum fraglich zu sein.

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