B50 Umfahrung: Streitigkeiten beendet

Die jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen rund um die B50 Umfahrung Schützen am Gebirge (Bezirk Eisenstadt Umgebung) dürften ein Ende gefunden haben. Das Landesverwaltungsgericht hat das wasserrechtliche Beschwerdeverfahren eingestellt.

Entscheidend für die Einstellung des Verfahrens war eine Einigung des Landes mit den beschwerdeführenden Grundstückseigentümern. 19 Parteien, darunter zwei Esterhazy-Privatstiftungen, hatten sich vor Gericht gegen die wasserrechtliche Bewilligung der Straße gewehrt. Das Land schloss im Anschluss mit allen Grundstückseigentümern Vergleiche, wie schon zuvor in der Frage von aufgehobenen Enteignungsbescheiden. Wie die Einigung im Details aussieht, gab das Land nicht bekannt. Das sei mit den Grundstückseigentümern so vereinbart worden.

Verfahren hatten keinen Einfluss auf Verkehr

Die Kosten für den Bau der 5,2 Kilometer langen Umfahrung liegen laut dem Landesrechnungshof bei mindestens 18,6 Millionen Euro - mehr dazu in Umfahrung Schützen war billiger als geplant (burgenland.ORF.at; 14.12.2017). Ob sich dieser Betrag durch die aktuellen Vereinbarungen erhöht hat, ist nicht bekannt. Die Kosten liegen laut Auskunft des Landes jedenfalls deutlich unter der ursprünglich veranschlagten Höhe.

Trotz aller Rechtsstreitigkeiten rund um die Umfahrung Schützen ist der Verkehr davon immer unbeeinflusst geblieben. Das Landesverwaltungsgericht sprach den Beschwerden zu keinem Zeitpunkt aufschiebende Wirkung zu.

Link: