Verwaltungsdelikte: SPÖ gegen Strafmilderung

Laut Bundesregierung soll es ab 2020 nur noch eine einzelne Strafe geben, wenn durch eine Tat dieselbe Arbeitszeit-Vorschrift mehrmals verletzt wird. Die SPÖ Burgenland spricht sich strikt gegen die Abschaffung dieses so genannten Kumulationsprinzips aus und spricht von fatalen Folgen.

Konkret befürchtet die SPÖ Burgenland durch die geplante Abschaffung des Kumulationsprinzips eine Aushöhlung der geltenden Strafbestimmungen für Lohn- und Sozialdumping. Denn für mehrere strafbare Handlungen bei Verwaltungsdelikten soll es künftig nur mehr eine kleine Strafe geben, sagt SPÖ-Arbeitsmarktsprecher Robert Hergovich. Verstöße werden damit zu Kavaliersdelikten degradiert, wie Hergovich es ausdrückt.

„Das ist gänzlich abzulehnen, das ist nicht im Interesse der Arbeitnehmer und auch nicht im Interesse der Klein- und Mittelbetriebe im Burgenland. Kanzler Kurz wird einmal mehr seinem Spitznamen als Konzernkanzler gerecht, wenn dieses Prinzip wirklich über Board geworfen wird“, so Hergovich.

Verschärfung des unlauteren Wettbewerbs

Das würde in weiterer Folge den unlauteren Wettbewerb in Grenzregionen wie dem Burgenland verschärfen, ist Hergovich überzeugt. Auch Konsequenzen für den Arbeitnehmerschutz sind durch die geplante Abschaffung des Kumulationsprinzips zu befürchten, betont Bernd Rehberger, Landesgeschäftsführer der Bau Holz Gewerkschaft.

„Wenn 20 Bauarbeiter auf einem Gerüst arbeiten, das nicht ordnungsgemäß aufgestellt ist und der Arbeitsinspektor kommt und den Mangel feststellt, sind das 20 Mal 166 Euro, in Summe 3.320 Euro Strafe. In Zukunft wird das nur mehr 166 Euro Strafe sein. Das heißt, in Zukunft werden die Firmen, die es darauf anlegen, billiger davon kommen, wenn sie es in Kauf nehmen, Gesetze zu brechen“, nennt Rehberger ein Beispiel.

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, kommt das Aus für das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren ab 2020. Die Gesetzesvorlage ist formuliert, allerdings noch nicht im Nationalrat eingelangt, sagt Hergovich.