„Aus Neugier“ Scheidungsakten gelesen

In Eisenstadt ist am Dienstag eine Angestellte eines Bezirksgerichtes selbst vor Gericht gestanden: Sie nahm im Vorjahr aus „Neugier“ ohne dienstliche Anordnung Einsicht in zwei Scheidungsakten. Sie kam mit einer diversionellen Erledigung davon.

Die Staatsanwaltschaft warf der Frau Missbrauch der Amtsgewalt vor. Die Angeklagte beteuerte vor dem Schöffensenat ihr Verhalten: „Ich weiß, dass ich das nicht darf. Das habe ich auch damals gewusst“, meinte die langjährige Bedienstete vor Richterin Karin Lückl. Sie habe die Informationen nicht weitergegeben, mit niemandem gesprochen, sagte die Beschuldigte. Wirklich gekannt habe sie nach eigenen Angaben die Personen aus den zwei Scheidungsakten, in die sie 16- bzw. 13-mal Einsicht genommen haben soll, nicht. Laut ihrem Anwalt könne man in beiden Fällen allerdings von einem Naheverhältnis sprechen.

Bedienstete muss insgesamt 2.500 Euro zahlen

„Neugier ist eine menschliche Regung“, so der Verteidiger. „Ich habe so eine geknickte Mandantin noch selten gehabt“, sagte er und bat um eine diversionelle Erledigung. Schöffensenat und Staatsanwältin zeigten sich ebenfalls damit einverstanden. Die Angeklagte muss eine Geldstrafe in der Höhe von 2.250 Euro sowie Pauschkalkosten von 250 Euro bezahlen.