Neue Kfz-Vorschriften gelten

Ab Sonntag gelten neue Vorschriften bei der §57a Überprüfung, besser bekannt als „Pickerl“. Im Mittelpunkt stehen Verschärfungen bei schweren Mängeln.

Betroffen sind Taxis, Rettungsfahrzeuge, Krankentransporte und sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen, sowie Autobusse und Traktoren. Wenn bei einer Begutachtung ein schwerer Mangel bemerkt wird, muss dieser innerhalb von zwei Monaten repariert werden - ansonsten können dann die Kennzeichen entzogen werden, so Martin Müller vom ÖAMTC. Selbst wenn die übliche Toleranzfrist noch vier Monate wäre, würde das dann nicht mehr gelten, so der Experte.

„Ab Sonntag, 20. Mai, ändert sich für privat genutzte Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge - sowie Anhängern bis dreieinhalb Tonnen und Traktoren bis 40 Kilometern pro Stunde nichts“, so Müller. Hier reicht der Toleranzzeitraum wie bisher von einem Monat vor dem Prüfmonat und bis vier Monate danach.