Rüsselkäfer: Notfallregelung in Kraft

Die Notfallregelung bei Schäden durch Rübenrüsselkäfer gilt seit Mittwoch auch für Bauern im Nordburgenland. Bis dahin galt sie nur in Teilen Niederösterreichs.

Da in den nördlichen drei Bezirken Jungpflanzen vom Käferbefall massiv geschädigt worden seien, habe das Landwirtschaftsministerium die in mehreren niederösterreichischen Bezirken erlassene Regelung ausgeweitet, teilte die Landwirtschaftskammer Burgenland mit.

Die Ausnahmeregelung ermögliche den Landwirten auf den betroffenen Flächen andere Kulturen anzubauen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen, wenn dadurch vom Agrarumweltprogramm „ÖPUL“ vorgeschriebene flächenmäßige Beschränkungen überschritten werden, so Markus Fröch, Präsident des Burgenländischen Rübenbauernbundes. Im Burgenland gibt es rund 400 Rübenbauern.

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