AK erwirkt Pflegegeld für Zwölfjährigen

Der Antrag der Eltern eines zwölfjährigen Buben der an einer ausgeprägten Zwangs- und Entwicklungsstörung leidet, wurde von der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt. Die Eltern wendeten sich an die Arbeiterkammer.

Der Fall des zwölfjährigen Buben aus dem Bezirk Jennersdorf sei nur einer von vielen, sagte Christian Drobits, Jurist der Arbeiterkammer Burgenland. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen nehme ständig zu. Man habe in den vergangenen drei Jahren im Südburgenland 18 gerichtliche Fälle gehabt. Zirka jeder zweite Fälle habe positiv für die Familien erledigt werden können, so Drobits.

Familien brauchen Unterstützung

Die meisten Fälle bei denein ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werde, seien psychisch bedingt, so Drobits. Vor allem die Anzahl an Kindern, die an Entwicklungs- und Zwangsstörungen leiden, nehme zu. Diese Familien hätten sehr starke Entbehrungen und bräuchten nicht nur die moralische sondern auch diese rechtliche Unterstützung, damit sie den Kindern diesen Pflegemehraufwand auch vergüten könnten, sagte Drobits.

30 Rechtsfälle in drei Jahren

Dabei gehe es zum Beispiel um Therapien, etwa im konkreten Fall eine Musiktherapie oder vor allem auch psychische Therapien, die eine Verbesserung des Gesundheitszustandes bezwecken sollten seien unabdingbar. Deshalb bräuchten die Familien auch das notwendige Pflegegeld, das dann laut Gesetz auch zusteht, sagte Drobits. Insgesamt hat es bei der Arbeiterkammer Burgenland in den vergangenen drei Jahren knapp 30 Rechtsfälle gegeben, bei denen das Pflegegeld für Kinder eingeklagt wurde.

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