16 Monate Haft für Traktordiebstahl

Wegen eines Einbruchs 2011, bei dem ein Sattelschlepper sowie drei Traktoren gestohlen worden waren, ist ein 29-Jähriger am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der Mann wurde zu 16 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Aufgrund der Anrechnung einer Vorhaft in Frankreich wurde mit der Urteilsverkündung auch die Freilassung des Mannes angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Anklage legte dem Mann zur Last, Mitglied einer Einbrecherbande zu sein, die in der Nacht auf den 17. Februar 2011 im Bezirk Güssing zugeschlagen hatte.

Zuerst wurde ein Sattelschlepper gestohlen, anschließend drangen die Täter ins Areal eines Autohauses ein, wo sie drei Traktoren auf den Lkw verluden. Bei einer vierten Zugmaschine blieb es beim Diebstahlsversuch, weil die Inbetriebnahme misslang.

Geeignete Maschinen ausgekundschaftet

„Der Schaden beträgt knapp 95.000 Euro“, stellte Staatsanwältin Beatrix Resatz fest. Der Lkw wurde später in Rumänien entdeckt, die Traktoren blieben verschwunden. Der Angeklagte sei aufgrund finanzieller Schwierigkeiten 2010 zu einer Bande gestoßen, die es auf den Diebstahl von Baumaschinen, Traktoren, Walzen und anderen Arbeitsgeräten abgesehen hatte.

Die Gruppe habe Bestellungen für Diebstähle akquiriert, der Angeklagte und ein Komplize seien dann nach Österreich gefahren, um geeignete Maschinen auszukundschaften. Diese seien dann aufgebrochen, auf einen Lkw verladen und abtransportiert worden.

Angeklagter „nur das kleinste Rädchen“

Der Angeklagte habe den Lkw „nur wegschaffen“ sollen, sagte seine Verteidigerin: „Ihm wurde zwar ein Lohn von 500 Euro versprochen, er hat aber tatsächlich nichts erhalten.“ Ihr Mandant sei „nur das kleinste Rädchen“ gewesen, das werde in der Strafzumessung zu berücksichtigen sein.

Der 29-Jährige zeigte sich zur Anklage „teilweise geständig“. Die Gruppe habe aus vier Personen bestanden. Seine Aufgabe sei nur der Abtransport des Lkw gewesen: „Erst bei einer Tankstelle habe ich erfahren, was da drinnen ist.“ Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Birgit Falb, hielt dem Angeklagten dessen frühere Aussagen vor der Polizei sowie den Umstand vor, dass die Mittäter bereits alle verurteilt worden seien - zu damals noch geltenden viel höheren Strafen.

Zusatzstrafe zu rumänischer Verurteilung

In Güssing war der Pkw, in dem sich der Angeklagte und drei Komplizen befanden, noch vor dem Coup von der Polizei kontrolliert worden. „Sie sind zur Tatausführung gemeinsam angereist?“, wollte Falb von dem 29-Jährigen wissen. „Ja, mit dem Chef“, antwortete dieser.

Der Schöffensenat sprach den Rumänen wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung schuldig. Die Strafe wurde als Zusatzstrafe zu einer bereits in Rumänien erfolgten Verurteilung im Ausmaß von acht Monaten Haft ausgesprochen. Der 29-Jährige hatte seit Jänner 2018 in Österreich in U-Haft gesessen.

Das Gericht entschied - unter Anrechnung einer mehr als zwei Jahre andauernden Vorhaft in Frankreich - dass er seine Strafe bereits verbüßt habe und er somit freizulassen sei. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin verzichteten auf Rechtsmittel.