Datenschutz fordert Unternehmen

Die ab 25. Mai geltende EU-Datenschutzverordnung will durch hohe Geldstrafen Datenweitergaben ohne das Wissen der Kunden verhindern. Von der neuen Regelung sind aber nicht nur Groß-, sondern auch Kleinunternehmen betroffen.

In den vergangenen Wochen hat der Facebook Konzern durch die Weitergabe persönlicher Daten seiner Nutzer für einen öffentlichen Skandal gesorgt. Solche Vorfälle will die ab 25. Mai auch in Österreich geltende EU-Datenschutzverordnung verhindern.

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Kunden müssen in jedem Fall der Verwendung ihrer Daten zustimmen

Geänderte Spielregeln für Kundendaten

Die EU-Datenschutzgrundverordnung betrifft damit auch sämtliche Unternehmen im Burgenland, die Kundendaten erheben. Für sie gelten ab 25. Mai geänderte Spielregeln. Es geht dabei vor allem um persönliche Daten, so Florian Piff, Datenschutzberater im Auftrag der Wirtschaftskammer: „Das heißt: Name, Geburtsdatum und andere Daten, die Unternehmen von Kunden, Interessenten, Mitarbeitern verarbeiten - da muss ich genau definieren, welche Daten ich für welchen Zweck in meinem Unternehmen verarbeite und an wen ich sie weitergebe“.

Studiogespräch mit Harald Mittermayer

Harald Mittermayer von der Wirtschaftskammer Burgenland zur Situation für Unternehmen durch die EU-Datenschutzverordnung.

Kunde muss der Verwendung der Daten zustimmen

Kunden müssen in jedem Fall der Verwendung ihrer Daten zustimmen - und sie haben noch weitere Rechte, so Piff: „Die Kunden haben die Möglichkeit über das Auskunftsrecht bei den Unternehmen zu erfragen, welche Daten für welche Zwecke, für welche Speicherdauer verarbeitet werden und jeder Kunde kann natürlich diese Einwilligung - die hoffentlich im Vorfeld gegeben wurde - dann auch widerrufen und hat mit dem Recht auf ‚Vergessenwerden‘, das Recht, dass seine Daten, wenn sie nicht für andere Zwecke noch gespeichert werden müssen, wie Rechnungen, auch gelöscht werden“

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Strafen bis zu 20 Millionen Euro

Dass die Datenschutzgrundverordnung vor allem auf Großkonzerne abzielt, zeigt die Höhe der Strafen. Diese belaufen sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, so Harald Mittermayer, Datenschutzexperte der Wirtschaftskammer: „Bei burgenländischen Unternehmen kann ich mir nicht vorstellen, dass da irgendwelche Strafen in so einer Höhe verhängt werden. Es steht ausdrücklich auch im Gesetz drinnen: ‚Beraten statt strafen‘.“

Verordnung problematisch für Vereine

Die Wirtschaftskammer bietet den heimischen Unternehmen derzeit umfassende Beratung in Sachen Datenschutzverordnung. Problematischer könnte die Verordnung aus Sicht der Experten für Vereine werden, die davon ebenfalls betroffen sind. Sie sind zumeist ehrenamtlich organisiert und haben zumeist deutlich weniger Ressourcen als Unternehmen, um den zu erwartenden Mehraufwand zu bewältigen.