Landesverwaltungsgericht: Weniger Fälle

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2016 und 2017 präsentiert. Fast 2.000 Fälle wurden in diesem Zeitraum bearbeitet, weniger als in den Jahren zuvor.

Insgesamt war der Arbeitsanfall gegenüber dem Berichtszeitraum 2014/2015 rückläufig, zog das LVwG Bilanz. Etwas mehr als die Hälfte der 2016/17 insgesamt angefallenen 1.923 Rechtssachen waren Strafsachen. Bewilligungen, Führerscheinentzüge, Abgabenvorschreibungen und andere Administrativangelegenheiten machten ein Drittel der Fälle aus. In 47 Prozent der erledigten Fälle bekamen Beschwerdeführer beim LVwG Recht.

Beschwerden nach Kommunalwahl

Erstmals entschied das Landesverwaltungsgericht bei den Gemeinderatswahlen 2017 über Aufnahme und Streichung ins Wählerverzeichnis. Das Resümee: Von 141 Beschwerden wurden in 66 Fällen Entscheidungen der Gemeindewahlbehörden aufgehoben. In zwölf Fällen verfügte das Gericht die Eintragung ins Wählerverzeichnis. 63 mal wurde hingegen die Streichung aus dem Wählerverzeichnis bestätigt oder die Aufnahme abgelehnt.

Rechtssachen waren durchschnittlich in 114 Tagen erledigt, geht aus dem Bericht hervor. Den Personal- und Sachaufwand für das mit zehn Richtern und sieben weiteren Mitarbeitern besetzte Landesverwaltungsgericht trägt das Land Burgenland. Eine Rechtssache schlug sich dabei im Schnitt mit 1.261 Euro zu Buche.

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