Drogenhandel: 15 Monate für 16-Jährige

In Eisenstadt ist heute eine 16-Jährige wegen Drogenhandels rechtskräftig verurteilt worden. Das Strafausmaß beträgt 15 Monate Freiheitsstrafe, davon drei Monate unbedingt. Sie verkaufte im großen Stil Cannabisblüten und Ecstasy.

Da die 16-jährige Schülerin bereits knapp zwei Monate in U-Haft war und damit mehr als die Hälfte der unbedingten Strafe abgesessen hat, wurde sie am Mittwoch nach der Urteilsverkündung aus der Haft entlassen. Sie war voll geständig, was einen wichtigen Milderungsgrund darstellte.

Drogendealerin HAK

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Die 16-Jährige (li.) nach ihrer Entlassung mit ihrer Verteidigerin (re.)

„Erstaunliche Geschäftstüchtigkeit“

Die 16-Jährige dealte vom April des Vorjahres bis zu ihrer Verhaftung Ende Februar 2018. Da wurde sie nach dem Unterricht von Kriminalpolizisten abgeholt. Seither saß sie in Untersuchungshaft. Angeklagt war die Jugendliche nach dem Suchtmittelgesetz, wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels. Sie verkaufte siebzehneinhalb Kilogramm Cannabisblüten, einhundert Ecstasytabletten, 30 Gramm Speed und sechs Gramm Amphetamine und legte dabei eine erstaunliche Geschäftstüchtigkeit an den Tag, wie von Richterin Gabriele Nemeskeri am Mittwoch betont wurde.

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Die Schülerin war voll geständig

Deals auf „Snapchat“ abgeschlossen

Die Drogen besorgte sich die 16-Jährige in Wien - der Umsatz betrug bis zu 200.000 Euro. Der Verkauf wurde über das Handy mit der Nachrichten-App „Snapchat“ abgewickelt. Ihre Kunden waren hauptsächlich Schüler - allerdings dealte sie nicht in der Schule und auch nicht auf dem Schulgelände, wie am Mittwoch betont wurde. Vier Abnehmer waren auch als Zeugen geladen. Nachdem die 16-Jährige aber voll geständig war, mussten diese nicht aussagen.

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Ex-Freund soll Anstoß gegeben haben

Mit dem Reingewinn von mehr als 30.000 Euro finanzierte die 16-Jährige offenbar einen aufwendigen Lebensstil. Sie habe das Geld unter anderem für Kleidung und Essenseinladungen für Freunde ausgegeben. Den Anstoß, einen Drogenhandel aufzuziehen, habe ein Ex-Freund gegeben. „Sie haben unfassbares Glück, dass Sie so jung sind“, sagte der Staatsanwalt und akzeptierte letztlich das Urteil von 15 Monaten, davon drei Monate unbedingt.

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Die Schülerin wurde am Mittwoch nach der Urteilsverkündung aus der Haft entlassen

Keine Berufung durch Verteidigerin

Auch die Verteidigerin Astrid Wagner legte keine Berufung ein: „Ich finde das Urteil gerecht. Das Urteil hat darauf Bedacht genommen, dass es sich um einen sehr jungen Menschen handelt, auch darauf, dass sie voll inhaltlich geständig war. Sie hat ja mehr gestanden, als sie überhaupt gestehen hätte müssen. Die Staatsanwaltschaft hätte ihr das ja gar nicht alles nachweisen können. Und es ist wirklich so, dass die Richterin ihr noch einmal eine Chance geben wollte, vor allem weil sie auch ganz realistische Zukunftspläne hat. Man hat gemerkt, sie hatte auch Tränen in den Augen, es war auch ehrlich, dass das schon einen entsprechenden Eindruck auf sie gemacht hat, diese wochenlange Haft.“

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Die 16-Jährige nach ihrer Entlassung mit ihren Freundinnen und Freunden

Direktorin: Unauffällige Schülerin

An der Schule war die 16-Jährige unauffällig, sagte die Direktorin der Handelsschule Eisenstadt, Johanna Dorner-Resch, die den Prozess beobachtete: „Ich habe die Schülerin selbst unterrichtet und ich kann nur festhalten, unser Team ist sehr bemüht und wenn uns etwas aufgefallen wäre, dann hätten wir sofort gehandelt, das ist selbstverständlich.“

Schulausbildung abschließen oder Lehre

Die 16-Jährige will nun die Schulausbildung abschließen, aber nicht in Eisenstadt, sondern in Wiener Neustadt oder eine Lehre beginnen.