Hände weg von jungen Wildtieren

Gerade jetzt im Frühling treffen Spaziergänger oft auf junge, scheinbar verlassene Wildtiere. Diese zu „retten“ kann für die jungen Tiere aber den Tod bedeuten und eine empfindliche Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Es ist bei vielen Wildarten völlig normal, dass der Nachwuchs für mehrere Stunden abgelegt und alleine gelassen wird, erklärte der burgenländische Landesjägermeister Roman Leitner. Die Jungtiere werden zwar mehrere Male am Tag - aber jedes Mal nur für kurze Zeit - von den Muttertieren aufgesucht und versorgt. Dieses Ablegeverhalten soll die jungen Tiere vor Fressfeinden schützen und bleibt drei bis fünf Wochen erhalten. Solange, bis die Fähigkeit vor Raubwild zu flüchten bei den Jungtieren erreicht wird.

Rehkitz im Gras Wildtiere Wald Reh

Burgenländischer Landesjagdverband

Ein vielleicht nur scheinbar verlassenes Jungtier

Bis zu 1.100 Euro Strafe

Falsch verstandener Tierschutz kann dem Jungwild das Leben kosten. Ein „Rettungsversuch“ bedeutet großen Stress und oftmals den Tod für junge Wildtiere, so Leitner. Aber auch verwaltungsrechtlich ist das Berühren oder die Mitnahme von Wild, insbesondere Jungwild, gesetzlich genau geregelt. Gemäß burgenländischem Jagdgesetz ist es verboten Jungwild zu berühren oder aufzunehmen. Wer dem zuwider handelt begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.100 Euro bestraft werden, heißt es von der Polizei.

Hunde gehören an die Leine

Auch freilaufende Hunde und streunende Katzen sind eine große Gefahr für Rehkitze, Junghasen oder Fasane. Hunde müssen im Wald an der Leine geführt werden, sonst kann es auch hier verwaltungsstrafrechtliche Folgen geben. Ist man sich nicht sicher, ob ein junges Wildtier tatsächlich Hilfe benötigt, sollte man die zuständige Jägerschaft informieren, sagte Landesjägermeister Leitner.

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