Pensionistin wegen Geldwäsche verurteilt

Eine Pensionistin hat sich heute vor dem Gericht in Eisenstadt wegen Geldwäsche verantworten müssen. Sie soll nach einem Bankraub einen Teil des Geldes bekommen haben, was sie bestreitet. Das Gericht hat sie verurteilt.

Die Pensionistin ist die Lebensgefährtin eines Mannes, der gemeinsam mit zwei anderen wegen dieses Raubes hinter Gittern sitzt. Die drei sind - nicht rechtskräftig - verurteilt worden, weil sie im Oktober eine Bank in Moosbrunn überfallen haben sollen. 233.000 Euro wurden geraubt. Die Pensionistin soll einen Teil des Geldes bekommen haben, was sie bestreitet.

Die 61-jährige Pensionistin, die in Eisenstadt lebt, soll laut Staatsanwaltschaft Beutegeld bekommen haben. Das Geld stammte von einem Bankraub in Moosbrunn in Niederösterreich im Oktober, für den ihr Lebensgefährte zu acht Jahren verurteilt wurde, der Haupttäter zu zwölf und ein weiterer Komplize zu acht Jahren. Das war nicht rechtskräftig, die Männer haben berufen und sitzen in Korneuburg hinter Gittern.

Justizzentrum, Gericht

ORF

Die Pensionistin war wegen Geldwäsche angeklagt

Anklage lautet auf Geldwäsche

Die Pensionistin, die nach Spielschulden und Kokainsucht, zweimal wegen Veruntreuung im Gefängnis war, bekannte sich nicht schuldig, so ihre Anwältin Barbara Freundorfer. Die Anklage lautet auf Geldwäsche. Belastet wird die Angeklagte durch den mutmaßlichen Haupttäter, der am Mittwoch per Videokonferenz aussagte. Er erzählte, dass das Geld aus dem Banküberfall - insgesamt 233.000 Euro - in der Wohnung der Pensionistin in Eisenstadt aufgeteilt worden sei.

Geld noch immer verschwunden

Der Mann behauptete in seiner Aussage, er hätte der Pensionistin bei der Aufteilung etwa 15.000 Euro der Beute gegeben - „ein Hauferl halt“. In einem Sackerl. "Ich habe mir gedacht, dass sie halt auch was hat, so der Mann. Die Pensionistin bestritt das und sagte, der Zeuge wolle sich an ihr rächen, weil ihr Lebensgefährte schließlich zur Polizei gegangen sei, gestanden und alle verraten habe.

Sie hätte ihm zugeredet, sich selbst anzuzeigen. Der Lebensgefährte selbst erzählte bei seiner Video-Einvernahme dieselbe Version. Der Komplize wolle sich rächen. Ein Teil des Geldes aus dem Bankraub ist bis heute verschwunden geblieben. Die Pensionistin wurde schuldig gesprochen und zu zehn Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.