Fußfessel für Mensdorff-Pouilly möglich

Ob der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly seine Haftstrafe im Gefängnis absitzen muss, ist bislang noch nicht geklärt. Laut APA sei noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob Mensdorff-Pouilly eine Fußfessel bekommen wird.

Zunächst hieß es in Medienberichten, dass Mensdorff-Pouilly die acht Monate Haftstrafe aus dem Tetron-Prozess mit einer Fußfessel in seinem Schloss in Luising verbüßen könnte.

Offizielle Entscheidung steht noch aus

Aus dem Justizministerium war aber nun zu hören, dass die Entscheidung, ob Alfons Mensdorff-Pouilly eine Fußfessel bewilligt wird, doch noch nicht gefallen ist. Es gab dazu am Donnerstag eine Anhörung. Mit einer offiziellen Entscheidung ist in ein bis zwei Wochen zu rechnen, hieß es aus Justizkreisen. Es sehe aber gut für Mensdorff-Pouilly aus, da er sich bereit erklärt habe, die Auflagen zu befolgen.

Jagen und bestimmte Räume im Schluss seien tabu

Laut „Kurier“ wurden zusätzlich eine Reihe von Auflagen erteilt: So darf Mensdorff laut dem Bericht nicht jagen und bestimmte Räume im Schloss nicht betreten. Auch Reisen ins Ausland, etwa zu seinem schottischen Schloss Dalnaglar Castle, seien mit Fußfessel untersagt. Auf dem Anwesen im Südburgenland werde ein gewisser Radius festgelegt, innerhalb dessen die Bewegung erlaubt wird.

Fußfessel für unbedingten Teil der Strafe

Mensdorff war als Zweitangeklagter im Prozess um die Errichtung eines bundesweiten Blaulichtfunksystems im Dezember 2015 zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden und hatte daraufhin Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Wien setzte die Strafe im Oktober des Vorjahres auf zwei Jahre herab, davon 16 Monate bedingt.

Mehr Kontrolle wegen „Berühmtheit“

Die angedachte Fußfessel des Lobbyisten soll laut „Kurier“ mit einem GPS-Sender ausgestattet werden. Dieser ermöglicht eine Ortung bis auf drei Meter und werde sonst nur bei Verurteilten eingesetzt, von denen eine Gefahr ausgehen könnte. Im konkreten Fall diene der GPS-Sender dazu, „Herrn Mensdorff wegen seiner Berühmtheit mehr zu kontrollieren als andere“, zitierte die Tageszeitung den Leiter der Justizanstalt, Oberst Günter Wolf.

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