Landwirt wegen Tierquälerei vor Gericht

Wegen Tierquälerei hat sich am Dienstag ein Landwirt am Landesgericht Eisenstadt verantworten müssen. Der 55-Jährige soll bei drei Stieren die Anbindeketten nicht überprüft haben, wodurch diese im Nackenbereich einwuchsen. Der Prozess endete mit Freispruch und Diversion.

Beim Abtransport der Tiere im Dezember des Vorjahres soll der 55-jährige Landwirt aus dem Südburgenland die Ketten herausgerissen haben. Am Schlachthof waren die Verletzungen der Tiere schließlich bemerkt worden. Laut dem amtlichen Tierarzt dürfte das Einwachsen der Ketten ein bis zwei Monate gedauert haben. Das sei ein langer, mit Schmerzen verbundener Prozess. Der Grund dafür sei eine zu enge Kette gewesen. In 40 Jahren sei ihm noch nie so etwas passiert und es werde auch nicht mehr vorkommen, meinte der Angeklagte.

Diversion und Freispruch

Bezüglich des Herausreißens der Kette bot das Gericht dem Angeklagten eine Diversion durch Zahlung einer Strafe in der Höhe von 360 Euro an. Der Staatsanwalt sprach sich dagegen aus. Einerseits solle nicht der Eindruck entstehen, dass Tiere nur ein „Stück Fleisch“ seien. Andererseits halte der Beschuldigte weiterhin Tiere in Ketten. Der 55-Jährige nahm die Diversion an.

Vom Vorwurf der Tierquälerei durch Einwachsen der Ketten wurde er freigesprochen. Der Angeklagte sei damals wegen einer Verletzung gehandicapt gewesen, so die Begründung. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.