Darabos hält an Mindestsicherung fest

Er glaube nicht, dass der Verfassungsgerichtshof in Sachen Mindestsicherung im Burgenland genauso entscheiden würde wie in Niederösterreich, meinte Landesrat Norbert Darabos (SPÖ) am Dienstag.

Der Verfassungsgerichtshof hob am Montag das niederösterreichische Modell der Mindestsicherung auf und gab die dortige Deckelung für Haushalte und die Wartefrist als Begründung dafür an. Beide Punkte finden sich auch im burgenländischen Modell - mehr dazu in NÖ-Mindestsicherung: Auswirkungen auf Bgld?

Darabos: Eigenständiges Modell im Burgenland

Die SPÖ-FPÖ-Landesregierung stehe zum burgenländischen Mindestsicherungsmodell, so Darabos. Trotz der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu Niederösterreich gebe es im Burgenland keinerlei Handlungsbedarf. Man werde derzeit nichts ändern, das Modell Burgenland sei ein eigenständiges Modell und unterscheide sich auch in wesentlichen Punkten vom niederösterreichischen Modell, sagte Darabos. Daher glaube er, dass der Verfassungsgerichtshof im Burgenland auch anders entscheiden würde, aber es gebe keine Anfechtung.

Der 1.500-Euro-Deckel für Haushalte stehe in der Regelung im Burgenland nicht 1:1 wie in Niederösterreich, argumentierte der Landesrat. Im Burgenland könnten „Aufstocker“ auch darüber hinaus Geld erhalten. „Aufstocker“ heiße, dass jemand einen Job habe und trotzdem Mindestsicherung beziehen könne.

Darabos rechnet mit Beschwerden

Darabos rechnet aber dennoch damit, dass es nun auch Beschwerden gegen das burgenländische Modell geben wird. Logischerweise würden aufgrund des Urteils in Niederösterreich hier auch einige auf den Plan gerufen, aber er betone noch einmal, dass das niederösterreichische Modell nicht mit dem burgenländischen vergleichbar sei. Auch die FPÖ will weiterhin an Deckelung und Wartefrist festhalten, erklärte Klubobmann Geza Molnar in einer Presseaussendung und zwar „komme, was wolle“.

„Komme, was da wolle“ teile er nicht sagte Darabos. Man habe jedes Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu akzeptieren, es gebe aber eben kein das Burgenland betreffendes Urteil. „Also insofern stehen wir zur derzeitigen Regelung“, so Darabos. Er sprach sich aber einmal mehr für eine bundesweite Regelung in Sachen Mindestsicherung aus und begrüßte entsprechende Pläne der Bundesregierung. Derzeit beziehen im Burgenland 2.900 Personen Mindestsicherung, 400 von ihnen sind Asylberechtigte.