Minus zehn Grad am Arbeitsplatz
Für Bauarbeiter gilt dieser Tage die Kälteregelung. Laut arbeitsrechtlicher Bestimmungen ist das Arbeiten im Freien ab minus zehn Grad nicht erlaubt, weil es nicht zumutbar ist. Michael Kaincz ist Vorsitzender des Zentralbetriebsrates eines großen Bauunternehmens: „Es ist im Prinzip der gleiche Endeffekt wie ein 60er. 60 Prozent bekommt der Kollege, der zu Hause sitzt, dann bezahlt für diese Zeit, die er dann zu Hause bleiben muss.“
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Ausschlaggebend ist der Windchill-Faktor
Dabei wird der Windchill-Faktor herangezogen. Hätte es theoretisch nur minus ein Grad und weht dazu ein Wind mit 19 km/h, dann nimmt der Mensch die Temperatur wie minus zehn Grad wahr. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Bau und Holz, Bernd Rehberger, sagte dazu: „Dann liegt diese Regelung vor. Bei drei aufeinander folgenden Stunden dieser gefühlten minus zehn Grad ist der ganze Tag als ‚Schlechtwetter‘ zu werten.“
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Gefühlte minus 30 Grad am Trittbrett
Aber nicht alle dürfen bei minus zehn Grad zuhause bleiben. Leopold Krumpeck ist Mitarbeiter des Umweltdienstes Burgenland. Wenn er am Trittbrett des Müllautos steht, hat es teilweise gefühlt minus 30 Grad: „Da muss man an andere schöne Sachen denken - an die Frau, den Urlaub.“
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Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht
Für werdende Mütter, die noch nicht in Mutterschutz sind, gilt eine besondere Regelung, erklärte ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics: „Es ist so geregelt, im Arbeitnehmerschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer hat, sodass dieser bei Kälte, Schnee und Eis keinen gesundheitlichen Schaden davonträgt. Ab minus fünf Grad dürfen werdende Mütter nicht mehr arbeiten“
Keine Konsequenzen gibt es für jene, die aufgrund starken Schneefalls oder Schneeverwehungen zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommen.