Arbeiterkammer: Forderung nach Reform

AK-Präsident Gerhard Michalitsch fordert eine Reform der Fristen, die in den einzelnen Kollektiv- und Arbeitsverträgen unterschiedlich geregelt sind. Oft ist nur wenig Zeit zu intervenieren und Ansprüche geltend zu machen.

Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus einem Dienstverhältnis - wie nicht bezahlte Überstunden, oder nicht berücksichtigte Vordienstdienstzeiten - nach drei Jahren. Das heißt, nach Ablauf dieser Zeit können die Ansprüche nicht mehr eingeklagt werden. Die gesetzliche Verjährungs- oder Verfallsfrist kann aber durch eigene Vereinbarungen im Dienst- oder Kollektivvertrag verkürzt werden und gilt dann oft nur wenige Monate.

Beispiel: Vordienstzeiten nicht angerechnet

Nach acht Jahren als Angestellte verlässt eine Burgenländerin die Firma. Bei der Überprüfung ihrer Bezüge durch Rechtsberater der Kammer stellt sich heraus, dass ihr der Dienstgeber keine Vordienstzeiten angerechnet hat- und sie monatlich 860 Euro zu wenig bekommen hat. Auf acht Jahre hochgerechnet wäre das ein Betrag von 80.000 Euro. Aufgrund der Verjährungfrist und der in der Branche geltenden kurzen Verfallsfrist hat die Angestellte aber nur 14.000 Euro nachbezahlt bekommen.

„Die Forderung ist relativ klar: Abschaffung aller Fristen, die unter drei Jahren sind. Und wenn die Dienstverhältnisse länger als drei Monate, länger als sechs Monate gedauert haben, und schon von Beginn an betrogen wurde, dann sind die Ansprüche sehr oft weg“, so der Präsident der Arbeiterkammer Burgenland, Gerhard Michalits. Weiters fordert er von der neuen Bundesregierung einen härten Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping, konkret mehr Personal und keine Ausweitung der bestehenden Arbeitszeitgrenzen.

Rechtsschutz-Bilanz

Mehr als 40.000 Beratungen sowie knapp 2.400 Vertretungen vor Gericht konnte die Arbeiterkammer Burgenland im Vorjahr verzeichnen. Insgesamt konnten 17 Millionen Euro für AK-Mitglieder erstritten werden.