Jede vierte verkaufte Vignette ist digital

Ab Dienstag gilt nur mehr die neue Autobahnvignette - entweder geklebt oder heuer erstmals auch digital. Bisher verkaufte die ASFINAG rund 1,2 Millionen Euro digitale Vignetten: Damit ist jede vierte verkaufte Vignette eine digitale.

Kein lästiges Kleben und Kratzen mehr - das ist für viele Autofahrerinnen und Autofahrer ein wichtiges Argument für den Kauf der digitalen Autobahnvignette. Wer ein Wechselkennzeichen hat, braucht nur mehr eine digitale Vignette und nicht wie bisher zwei Klebevignetten. Denn während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, bezieht sich die digitale Vignette auf das Autokennzeichen.

Neues Auto, neue Kennzeichen, weitere Vignette

Doch wer zum Beispiel ein neues Auto kauft und dafür neue Kennzeichen bekommt, kann auch mit einer digitalen Vignette die Daten nicht einfach elektronisch ändern - auch wenn es technisch möglich wäre -, sondern muss eine neue Vignette kaufen, erklärte Stefan Zangerle von der ASFINAG. Das sei im Sinne der Gleichbehandlung mit der Klebevignette, die ja bei einem Fahrzeugneukauf beim alten Wagen bleibe. Es sei gesetzlich so verankert, dass die Produkte weitestgehend vergleichbar seien.

Digitale Vignette ASFINAG

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Rat: Bei Neukauf alte Kennzeichen mitnehmen

In Österreich gebe es aber die Möglichkeit, bei einem Fahrzeugneukauf, das alte Kennzeichen weitere sechs Monate kostenlos bei der Versicherung zu reservieren und daher empfehle die ASFINAG bei einem Neukauf, das Kennzeichen zu behalten und damit habe man den großen Vorteil gegenüber der Klebevignette, dass man keine weitere digitale Vignette kaufen müsse, so Zangerle.

Umregistrierung nur in bestimmten Fällen möglich

In bestimmten Fällen wie zum Beispiel Totalschaden oder Diebstahl der Kennzeichen ist bei der digitalen Jahresvignette eine Umregistrierung möglich. Dafür muss man sich aber im ASFINAG-Kundenportal anmelden, so Zangerle. Denn es seien dabei auch Nachweisdokumente hochzuladen, damit die ASFINAG überprüfen könne, ob die Umregistrierung gerechtfertigt sei oder nicht.

Grundsätzlich wird bei einer Umregistrierung zwar eine Bearbeitungsgebühr von 18 Euro fällig, allerdings bekommt man diese in den meisten Fällen wieder zurückerstattet, sagte Zangerle. Den Aufwandersatz gebe es nur für einen Wohnortwechsel, andere Umregistrierungen wie zum Beispiel bei einem Totalschaden seien kostenlos.

Die digitale Vignette ist wegen der Konsumentenschutzfrist bei Online-Geschäften erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. In der so Vignettenevidenz auf der Homepage der ASFINAG kann man überprüfen, ob ein Fahrzeug eine gültige digitale Vignette hat.

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