Briefe gehortet: Bedingte Haft für Briefträger

Aus Spielsucht ist ein Post-Zusteller nicht rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs und Veruntreuung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 30-Jährige soll rund 5.700 Euro Kundengelder einbehalten haben.

In dem Wagen des Post-Zustellers wurden weiters 102 nicht zugestellte Rsa- und Rsb-Briefe gefunden.

„Springer“ bei der Post

Der 30-Jährige aus der Slowakei war seit 2013 bei der Post als Zusteller beschäftigt. Er habe dabei als sogenannter Springer gearbeitet, erzählte der Angeklagte. Gegen Ende 2016 sei es dann zu „Unregelmäßigkeiten“ gekommen, weshalb er auch keine Rsa- und RsB-Briefe mehr zugestellt habe.

Nannte Geldnot als Grund

Als Grund für seine Probleme nannte der Mann Geldnot. Er habe bei Wetten und mit Automaten Geld verspielt. Daraufhin habe er Beträge, die für Postkunden bestimmt waren, diesen nicht ausgehändigt, sondern für sich behalten. Eine Überprüfung durch den Erhebungsdienst der Post habe schließlich Unregelmäßigkeiten in zwei Regionen ergeben, erläuterte Staatsanwalt Heinz Prinke. Weil der 30-Jährige in beiden Gebieten tätig war, sei man auf ihn gekommen.

Zur Schadenswiedergutmachung bereit

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Ihm wurde zudem Urkundenfälschung vorgeworfen, weil er auch Unterschriften von Kunden gefälscht haben soll. Sein Mandant mache bereits eine Therapie gegen Spielsucht und sei auch zur Schadenswiedergutmachung bereit, berichtete der Verteidiger.

Der Schöffensenat sprach den Slowaken in allen Punkten schuldig. Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis bewertet, erschwerend war das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.