Das ändert sich im neuen Jahr

Das Jahr 2018 bringt einige Neuerungen. Die meisten Arbeitnehmer dürfen sich auf satte Lohnerhöhungen freuen, die in vielen Branchen über der Teuerung liegen werden. Angehoben wird das Alterslimit für das Rauchen.

Nicht nur die meisten Löhne und Einkommen steigen über die prognostizierte Inflation von 1,7 Prozent. Ein deutliches Plus gibt es auch bei den Pensionen, wobei diese Erhöhung sozial gestaffelt ist. Für kleine Pensionen beträgt sie 2,2 Prozent. Mehr Geld gibt es auch für die Familien. Der von der Bundesregierung angekündigte Familienbonus kommt zwar erst 2019. Schon ab Jänner steigt aber die Familienbeihilfe um 1,9 Prozent. Weiter ausgebaut werden österreichweit die Kinderbetreuungsplätze.

Rauchen erst ab 18 Jahren

Angehoben wird das Alterslimit für das Rauchen - und zwar von 16 auf 18 Jahre. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten geeinigt. Derzeit arbeiten sie an der gesetzlichen Umsetzung. Auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie, das für Mai geplant war, verzichtet die Bundesregierung.

Kürzere Wartezeiten für Untersuchungen

Im Bereich Gesundheit schreitet die Digitalisierung voran. Sie soll die Zettelwirtschaft beim Arzt reduzieren. Konkret können Verordnungen und Überweisungen künftig elektronisch über die E-Card abgewickelt werden. Bestimmte Wartezeiten werden verkürzt: So soll man einen Termin für eine Computertomografie-Untersuchung binnen zehn Arbeitstagen und einen Termin für eine Magnetresonanz-Untersuchung binnen 20 Arbeitstagen bekommen.

Das E-Card-Serviceentgelt wird teurer, es steigt um 35 Cent auf 11,70 Euro. Die Rezeptgebühr verteuert sich um 15 Cent auf sechs Euro. Für Bewohner von Pflegeheimen fällt der Pflegeregress. Die Länder dürfen nicht mehr auf das Vermögen der Pflegebedürftigen zugreifen. Die Höhe des Pflegegeldes bleibt unverändert.

Mehr Autonomie für Schulen

Im Bildungsbereich ist noch unklar, wann welche Reformen schlagend werden. Fest steht, dass die Schulen ab dem nächsten Schuljahr mehr Autonomie bekommen. Bis zu acht Schulen können sich zu Clustern zusammenschließen. Sie bekommen dann eine gemeinsame Leitung. Lehrer können innerhalb des Clusters nach Bedarf auch in anderen Schulen eingesetzt werden.

Das Bezirksgericht Jennersdorf ist jetzt geschlossen. Zuständig ist künftig jenes in Güssing.