Causa-KRAGES: Volksanwaltschaft prüfte

Die Causa um die Entlassung des Ex-KRAGES-Chef Rene Schnedl ist um einen Aspekt reicher. Die Volksanwaltschaft prüfte und sieht einen „Missstand in der Verwaltung“, berichtete der „Standard“ (Online-Ausgabe) am Freitag.

Schnedl hatte sich an die Volksanwaltschaft gewandt, die in ihrem Abschlussbericht nun die burgenländische Landesregierung rügt. Laut Schnedl, habe es „innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraumes“ immer wieder seitens „Mitgliedern der Burgenländischen Landesregierung zuordenbaren Personen“ Versuche gegeben habe, in „für die KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H.) substanziellen Angelegenheiten“ Einfluss auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer zu nehmen. Dies sei nach Darstellung Schnedls geschehen, ohne dass die Vorgangsweise durch einen entsprechenden Beschluss der Landesregierung gedeckt gewesen wäre.

Kräuter: „Beschwerdevorwurf zulässig“

„Die der Volksanwaltschaft vorliegenden Unterlagen lassen keinen Zweifel daran, dass dieser Beschwerdevorwurf zulässig ist“, stellt Volksanwalt Günther Kräuter in einem auch der APA vorliegenden Schreiben fest. Mit der Schaffung eines ausgegliederten Rechtsträgers wie eben der KRAGES komme dem Geschäftsführer, auch wenn die Gesellschaft im Alleineigentum des Landes stehe, eine ganz andere Rechtsstellung zu als etwa einem führenden Mitarbeiter des Amtes der Landesregierung, der gegenüber seinen Vorgesetzten weisungsgebunden sei.

Günther Kräuter

APA/GEORG HOCHMUTH

Volksanwalt Günther Kräuter

Nach Ansicht der Volksanwaltschaft hätten die Kontakte von Personen, die einen Einfluss auf Schnedls Geschäftsführertätigkeit bezweckt hätten, ein Ausmaß erreicht, das geeignet gewesen sei, seine vom GmbH-Gesetz anvisierte Stellung als Geschäftsführer „faktisch zu untergraben“. Auch sei zumindest teilweise erwartet worden, dass Schnedl die ihm dargelegten Vorstellungen „unverzüglich und unwidersprochen“ umsetze.

Stellung als GF nicht ausreichend Rechnung getragen

„Ihre Behandlung als Geschäftsführer der KRAGES GmbH erweckt dabei mitunter sogar den Eindruck, es handle sich bei Ihnen um den Leiter einer nachgeordneten Dienststelle, dem man nach politischen Zweckmäßigkeiten Vorgaben machen kann, nicht aber um den Geschäftsführer einer (von der Landesverwaltung ausgegliederten) GmbH“, hält Kräuter fest.

Somit sei ein „Verwaltungsmissstand“ festzustellen, weil Schnedls Stellung als Geschäftsführer einer von der Landesverwaltung ausgegliederten GmbH „nicht ausreichend Rechnung getragen“ worden sei.

ÖVP: „SPÖ-Skandal bestätigt“

Die ÖVP-Burgenland sieht den „SPÖ-Skandal“ in der Causa um die Entlassung von Schnedl, durch die Volksanwaltschaft „bestätigt“. „Für die Volkspartei Burgenland zeigt das das übliche Sittenbild der SPÖ“, teilte Landesgeschäftsführer Christoph Wolf am Samstag in einer Aussendung mit. Gefordert wurde ein „neuer politischer Stil“.

SPÖ weist Kritik zurück

SPÖ-Landesgeschäftsführer Christian Dax wies die Kritik der ÖVP in einer Presseaussendung zurück. Die Volkspartei versuche seit fast einem Jahr einen Skandal im Gesundheitsbereich heraufzubeschwören. Dabei gehe es ihr aber nicht um die Gesundheitsversorgung der Burgenländer, sondern um „parteipolitische Inszenierung“, sagt Dax.

Links: