AK, WK, LWK: Pflichtmitgliedschaft soll bleiben

In der Diskussion über die Abschaffung der Kammerpflichtmitgliedschaft haben sich am Freitag die Präsidenten von Arbeiterkammer (AK), Wirtschaftskammer (WK) und Landwirtschaftskammer (LWK) zu Wort gemeldet. Sie sprechen sich gemeinsam gegen eine Abschaffung aus.

Arbeiterkammer-Präsident Gerhard Michalitsch, Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth und Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Stefan Hautzinger waren sich bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Freitag in der Sache einig: Sie sehen sich als Vertreter einer funktionierenden Sozialpartnerschaft, die in dieser Form auch erhalten bleiben müsse. Sie sei der Garant für den sozialen Frieden im Land, sagte AK-Präsident Michalitsch.

AK, WK, LWK Präsidenten

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Hautzinger, Michalitsch, Nemeth

„Jede Diskussion, egal ob über die Mitgliedschaft oder auch die Kammerumlage, führt in Wirklichkeit zur Aushöhlung der Möglichkeiten der Interessenvertretung“, sagte Michalitsch.

Die Arbeiterkammer Burgenland vertritt rund 100.000 Arbeitnehmer. Durchschnittlich zahlt jeder 0,5 Prozent seines Lohns an die Kammer. Die Wirtschaftskammer ist für etwa 19.000 Unternehmer im Land zuständig. Wichtig sei die Selbstverwaltung der Kammer, in der nicht nur die Großen etwas zu sagen hätten, sagt Präsident Nemeth. Immerhin sind 94,5 Prozent der Mitglieder Kleinstunternehmer mit einem bis maximal neun Mitarbeitern. Ein Ein-Personen-Unternehmer zahle 200 Euro pro Jahr bei der Wirtschaftskammer.

Gegen ein „Land der Lobbyisten“

„Wir wollen selbst entscheiden und gestalten, wie wir die Sozialpartnerschaft, wie wir die Wirtschaft miteinander ausrichten und wie die Menschen auf ihr vernünftiges Einkommen kommen, damit sie auch in einem Land leben können, das nicht von Lobbyisten geführt wird“, so Nemeth.

Die große Kraft der Kammern sei der interne Interessenausgleich, sagte Landwirtschaftskammer-Präsident Hautzinger. „Damit ist es auch möglich, nach außen hin einen gemeinsamen Standpunkt zu vertreten beziehungsweise Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abzugeben, mit einer Stimme zu sprechen“, so Hautzinger.

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Die Landwirtschaftskammer hat rund 9.000 zahlende Mitglieder. Pro Hektar beträgt die Kammerumlage rund 17 Euro im Jahr. In der Landwirtschaftskammer hat es 1996 eine Urabstimmung über die Pflichtmitgliedschaft gegeben, bei der 94,5 Prozent für die Beibehaltung ausgesprochen haben. Eine Volksabstimmung über die Pflichtmitgliedschaft lehnen alle drei Präsidenten ab. Eine österreichweite Wahl oder Abstimmung würde Kosten in der Höhe von 20 bis 25 Millionen Euro verursachen, sagt Präsident Michalitsch.

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