Stalking-Prozess endet mit Schuldspruch

Mit einem Schuldspruch hat am Montag in Eisenstadt der Prozess gegen eine 41-Jährige wegen beharrlicher Verfolgung, Nötigung, versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung geendet. Die Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt.

Die Frau soll ihren früheren Lebensgefährten von Anfang 2016 bis September 2017 bis zu 20 Mal täglich angerufen und SMS sowie Mails und Briefe geschickt haben. Weiters soll sie den Familienmitgliedern des Mannes vor dem Haus aufgelauert und gefordert haben, die gemeinsame Tochter sehen zu dürfen.

Den Lebensgefährten soll sie außerdem mit dem Umbringen bedroht haben. Darüber hinaus wird ihr vorgeworfen, die Schwester des Mannes mit dem Auto verfolgt und von der Straße abgedrängt zu haben. Weiters soll die Beschuldigte die Frau gegen eine Mauer gestoßen haben.

Weitere Opfer

Auch einem Niederösterreicher, mit dem sie zu einem früheren Zeitpunkt eine Beziehung geführt hatte, soll sie von Dezember 2016 bis Ende April 2017 mehrmals täglich angerufen und etliche SMS geschickt haben. Allein von Februar bis April waren es nach Angaben des Betroffenen 180 Anrufe und Sprachnachrichten sowie 150 SMS. Die Angeklagte soll auch hier um das Wohnhaus des Mannes geschlichen sein und Einlass gefordert haben.

Ähnlich ging es laut Anklageschrift einem dritten Mann. Diesen soll sie mit WhatsApp-Nachrichten, SMS und Sprachnachrichten regelrecht bombardiert haben. Über 1.160 Nachrichten soll der Mann erhalten haben, weil die Frau eine Beziehung mit ihm wollte.

Weiters soll sie wiederholt in das Haus und auf das landwirtschaftliche Anwesen des Betroffenen gegangen sein und ihm sowie seiner Mutter aufgelauert haben. Dieses Verhalten setzte sie fort, obwohl sie wiederholt von der Polizei vom Anwesen weggebracht worden war.

Frau war bereits in Psychatrie

Die 41-Jährige, die bereits in einer Psychiatrie in Behandlung war, leidet laut einem Gutachten an einer Persönlichkeitsstörung sowie an einer psychischen Störung. Vor Gericht gestand sie mehrere Anklagepunkte ein. So sei sie etwa wegen ihrer Tochter zum Haus ihres früheren Lebensgefährten gekommen. Dass sie dessen Schwester gegen eine Mauer gestoßen und von der Straße abgedrängt habe, stimme nicht.

Urteil angenommen

Die Burgenländerin nahm das heutige Urteil an. Ihr Verteidiger hatte noch vor der Urteilsverkündung um ein mildes Urteil gebeten. Seine Mandantin habe sich weitgehend geständig gezeigt. Zudem habe sie sich bei den vorgeworfenen Stalkingfällen offenbar stets friedlich verhalten. Die 41-Jährige sei friedliebend und wolle niemanden gefährden.

Der Richter begründete das Urteil unter anderem mit der geständigen Verantwortung der Beschuldigten. Zudem sei eine Geldstrafe in diesem Fall zielführender, da die 41-Jährige ihr Verhalten auch nach Festnahmen durch die Polizei nicht geändert hätte. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.