RH nahm Gesundheitsfonds unter die Lupe

Der Rechnungshof (RH) hat die Gesundheitsfonds des Burgenlandes und der Steiermark im Zeitraum von 2011 bis 2015 geprüft. Der Bericht empfiehlt dem burgenländischen Fonds Maßnahmen zur Senkung der Geschäftsstellenkosten.

Die Landesgesundheitsfonds ersetzten die 1997 ins Leben gerufen Landesfonds, deren zentrale Aufgabe es war, auf der Basis des Modells der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) Zahlungen an öffentliche und sonstige gemeinnützige Spitäler zu gewähren. Mit den Gesundheitsreformen der Jahre 2005 und 2013 wurden den Fonds auch Planungs- und Steuerungsaufgaben in allen Bereichen des Gesundheitswesens übertragen.

Beschlusskompetenzen klarer trennen

So haben die Fonds auch Angelegenheiten im Bereich der Zielsteuerung Gesundheit wahrzunehmen. 2013 wurden dazu die Landes-Zielsteuerungskommissionen geschaffen. Die Beschlusskompetenzen der Fonds sowie der Zielsteuerungskommissionen seien nach Ansicht des Rechnungshofes im Burgenland - und auch in der Steiermark - nicht deutlich genug voneinander getrennt, etwa hinsichtlich der Qualitätsvorgaben.

Deshalb empfahl der Rechnungshof, beim Abschluss der nächsten Artikel 15a-Vereinbarung auf eine eindeutige Abgrenzung zu achten. In einer Stellungnahme des Burgenlandes hieß es dazu, dass in der seit 2017 geltenden Reformvereinbarung wesentlich detaillierter auf die Beschlusskompetenzen Bedacht genommen werde.

RH-Rat: Gesundheitsbarometer nur mehr halbjährlich

Dem burgenländischen Fonds rät der Rechnungshof, aus Kostengründen die Gesundheitsbarometer-Umfragen künftig halbjährlich statt im Quartal durchzuführen. Hinsichtlich der Geschäftsstellen der beiden Gesundheitsfonds verwies der Rechnungshof darauf, dass im Burgenland die Geschäftsstelle bei der Burgenländischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. (KRAGES) eingerichtet sei, was eine organisatorische und personelle Verflechtung mit sich brächte.

In der Steiermark hingegen sei bereits 2012 eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet worden, was der Rechnungshof für zweckmäßig hielt. Zuvor war sie dort im Amt der Landesregierung angesiedelt gewesen.

Geschäftsstelle im Burgenland teurer

Was die Kosten der Geschäftsstellen betrifft, lagen diese im Prüfzeitraum 2011 bis 2015 laut Rechnungshof beim burgenländischen Fonds deutlich über jenen in der Steiermark. Pro Einwohner seien im Burgenland 2011 2,13 Euro und im Jahr 2015 2,85 Euro aufgewendet worden. In der Steiermark hingegen lag der Wert bei 1,10 Euro (2011) beziehungsweise 1,83 Euro (2015). Dem burgenländischen Fonds legte der Rechnungshof nahe, die Ursachen für seine hohen relativen Geschäftsstellenkosten zu analysieren.

Die Kennzahlen zum Personaleinsatz insgesamt würden darauf hindeuten, „dass der Fonds Steiermark sein Personal bis zum Jahr 2012 effizienter eingesetzt hatte als der burgenländische Fonds“, heißt es im Bericht. Nach einem Anstieg der Personalzahlen in der Steiermark hätten sich die Kennzahlen jedoch weitestgehend angeglichen.

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