Wieder Diskussion um Umfahrung Schützen

Im Burgenland sorgt die umstrittene B50-Umfahrung Schützen am Gebirge erneut für Diskussionen. Der Umweltdachverband warnt vor einer möglichen Sperre der Straße mit Ende 2018. Das Land Burgenland weist dies zurück: Die wasserrechtliche Genehmigung gilt bis 2040.

Dem Umweltdachverband zufolge liege nach wie vor keine wasserrechtliche Genehmigung des Straßenprojektes vor, was zur Folge hätte, dass die Straße außer Nutzung gestellt werden müsste. „Wird die wasserrechtliche Lage bis 2018 nicht geklärt, würde dies bedeuten, dass die Umfahrung Schützen gesperrt werden muss“, sagte Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.

Die Umweltorganisation beruft sich dabei auf eine Bestimmung des Paragrafen 46 des UVP-Gesetzes. Demnach kann der Betrieb bis zur Rechtskraft des Ersatzbescheides, längstens jedoch drei Jahre ab der Aufhebung der Genehmigung, weiter ausgeübt werden. Bei der Umfahrung Schützen sei die wasserrechtliche Bewilligung im Dezember 2015 vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden, so der Umweltdachverband. Damit würde die Frist im Dezember 2018 enden.

Lindner: „Bewilligung liegt vor“

Der Rechtsanwalt der Landesbaudirektion, Berthold Lindner, sah dies am Donnerstag jedoch anders. Tatsache sei, dass für die Umfahrung eine auf ein Gutachten gestützte wasserrechtliche Bewilligung vorliege, welche den Betrieb der Straße ermögliche. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel hätten keine aufschiebende Wirkung. Die wasserrechtliche Genehmigung sei somit bis Ende 2040 befristet und nicht bis 2018.

Ein am Landesverwaltungsgericht Burgenland laufendes Verfahren beschäftigt sich ebenfalls mit der wasserrechtlichen Bewilligung des Projektes. Im Juni war dabei ein Sachverständigengutachten vorgelegt worden. Dieses belege laut Umweltdachverband, dass es „voraussichtlich“ bei einigen an der Umfahrung gelegenen Grundstücken zu massiven Beeinträchtigungen aufgrund des möglichen Grundwasserspiegelanstiegs kommen werde.

Lindner sieht dies als unrichtig an. Das hydrogeologische Gutachten treffe keine Aussagen zur Bewilligungsfähigkeit des Projektes. Vielmehr würden darin ergänzende Untersuchungen verlangt. Zudem zeige der Betrieb der Straße seit beinahe drei Jahren, dass diese Beeinträchtigungen nicht auftreten würden.

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