Tierquäler-Prozess in Eisenstadt vertagt

Der Prozess wegen Tierquälerei am Landesgericht Eisenstadt ist am Freitag nach etwa einer halben Stunde vertagt worden. Die Verteidigung argumentierte, dass die Vorbereitungszeit zu kurz gewesen sei.

Er habe auch keine Gelegenheit gehabt, ausführlich mit seinem Mandanten zu sprechen, sagte der Anwalt eines der beiden Angeklagten. Der zweite Angeklagte war nicht zur Verhandlung erschienen. Er ließ sich krankheitsbedingt entschuldigen. Den beiden Bulgaren wird vorgeworfen, 22 Hunde unter qualvollen Umständen über eine Strecke von mehr als 1.300 Kilometern transportiert zu haben. Nächster Verhandlungstermin ist der 13. November.

22 Hunde in ein Auto gepfercht

Die zwei Männer mussten sich wegen Tierquälerei und Urkundenfälschung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im März 22 Hunde unter für die Vierbeiner qualvollen Umständen im Pkw mehr als 1.300 Kilometer weit transportiert zu haben.

In Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See), wo die Polizei den Wagen kontrollierte, war die 13-stündige Fahrt zu Ende. Bei zehn Tieren handelte es sich um Welpen. Drei von ihnen waren laut Strafantrag erst acht Wochen alt. Die Hunde seien über lange Zeit weder gefüttert worden, noch hätten sie Wasser zu Trinken bekommen. Die Welpen sollen deshalb bereits „mittel- bis hochgradig dehydriert“ gewesen sein - mehr dazu in 22 Hundewelpen in ein Auto gepfercht.

Schlechte Sauerstoff- und Luftzufuhr

Außerdem sollen die 22 Hunde in lediglich 15 - viel zu kleinen - Boxen transportiert worden sein, so dass sie sich während der Fahrt nicht bewegen konnten.

Den beiden 44 und 58 Jahre alten Beschuldigten aus Bulgarien wird auch vorgeworfen, dass die Transportboxen lose im Kofferraum übereinandergestapelt und zum Teil seitlich und oberhalb mit Plastiksäcken und Taschen verdeckt gewesen seien. Entsprechend schlecht seien Sauerstoff- und Lichtzufuhr gewesen.

Bei genauerer Überprüfung entpuppten sich die Heimtierausweise von 13 Hunden als gefälscht. Mehrere Hunde seien zudem nicht gechippt gewesen. Im Fall eines Schuldspruches wegen Tierquälerei bewegt sich der Strafrahmen bei bis zu zwei Jahren.