Wahlkarte gestohlen: Wahl nicht möglich
Laut Post-Sprecher Michael Homola war dem Zusteller Ende September ein sogenannter Bund, in dem sich neben Werbesendungen und Briefen auch die Wahlkarte befunden hatte, gestohlen worden. Der genaue Hergang sei derzeit nicht bekannt. Anscheinend sei der Bund in einem unbeaufsichtigten Augenblick entwendet worden. Der Fall sei bereits zur Anzeige gebracht worden.
Kein Duplikat ohne Wahlkarte
Die Ausstellung eines Duplikates ist laut der Wahlreferentin des Magistrats Eisenstadt, Ingrid Schwarz, nur möglich, wenn die Wahlkarte vorhanden aber, etwa durch Beschädigung, nicht mehr verwendbar ist. Wenn das Original nicht mehr vorhanden sei, dürfe laut Gesetz kein Duplikat ausgestellt werden.
ORF
Der Betroffenen könne am Sonntag auch nicht persönlich wählen gehen, da er dazu im Wahllokal die Wahlkarte vorweisen müsste. Diese Regelung solle vermeiden, dass jemand doppelt wählt, erklärte Schwarz. Der Mann habe somit keine Möglichkeit, bei dieser Wahl sein Wahlrecht auszuüben.
Keine missbräuchliche Verwendung möglich
Dass die abhandengekommene Wahlkarte missbräuchlich verwendet wird, ist laut der Wahlreferentin nicht möglich. Anhand der auf der Wahlkarte befindlichen Sprengel- und Wählerverzeichnisnummer werde diese registriert, sobald sie einlange. Sowohl die Bezirkswahlbehörde als auch die Landeswahlbehörde würden dann darauf achten, dass diese Wahlkarte nicht in das Ergebnis miteinbezogen wird.