Mauthausen Komitee kritisiert FPÖ Burgenland

Das Mauthausen Komitee (MKÖ) hat am Dienstag scharfe Kritik an der FPÖ Burgenland geübt. Obmann Johann Tschürtz zeige hochgradige Demokratieunfähigkeit. Konkret geht es um Rechtsextremismus-Vorwürfe gegen drei FPÖ-Gemeinderatskandidaten.

Mitte August veröffentlichte das MKÖ eine Broschüre mit österreichweit rund 60 FPÖ-Aktivitäten, die vom Komitee als rechtsextrem bezeichnet werden. Es gehe um Rassismus, Antisemitismus und NS-Wiederbetätigung. In den vergangenen zwei Monaten seien neun weitere Fälle dazugekommen, hieß es am Dienstag in einer Aussendung und weiter: Das Burgenland sei diesbezüglich ein Hotspot. Dort hätten bei den Gemeinderatswahlen für die FPÖ drei Männer kandidiert, die durch rassistische, antisemitische und neonazistische Umtriebe aufgefallen seien.

MKÖ: Niemand wollte etwas wissen

In der Partei wolle niemand davon gewusst haben, obwohl die drei Rechtsextremen seit Jahren einschlägig aktiv waren, so das MKÖ. Zwei der drei Personen seien auch schon strafrechtlich verurteilt worden. Bei den drei Fällen handelte es sich um Personen aus Draßburg (Bezirk Mattersburg), Bruckneudorf und St. Andrä am Zicksee (beide Bezirk Neusiedl am See.)

Im Fall von Draßburg hatte FPÖ-Landesparteisekretär Christian Riess angekündigt, dass man dem Kandidaten nahelegen werde, das Mandat nicht anzunehmen, falls die Vorwürfe stimmen. Das galt auch für den Kandidaten in St. Andrä am Zicksee. Im Fall Bruckneudorf hatte Parteiobmann Tschürtz betont, dass kein strafrechtlicher Tatbestand vorliege und es gebe auch keine Verurteilung. Mit seiner Reaktion habe Tschürtz hochgradige Demokratieunfähigkeit gezeigt und er wolle die Öffentlichkeit für dumm verkaufen, so das MKÖ.

Tschürtz: „Wer verurteilt wird, fliegt“

Parteimitglieder, Funktionäre, Kandidaten, die wegen rechtsextremistischer Umtriebe verurteilt wurden, werden aus der Partei ausgeschlossen, so Tschürtz in einer Aussendung am Dienstag. „Solche Personen haben in unserer Partei/Bewegung keinen Platz. Wenn jemand verurteilt wird, fliegt er raus. Was man allerdings auch erwähnen muss - es handelt sich entweder um abgebüßte oder gerichtsanhängige Fälle. Wieso solle ich gerichtsanhängige Fälle kommentieren - da sind die Gerichte am Zug“, so Tschürtz.

Seit den Wahlen am Sonntag ist klar, dass die drei nicht in die Gemeinderäte gewählt wurden.

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