Vorzugs- und Parteistimme: Richtig wählen

In 171 burgenländischen Gemeinden werden am Sonntag die Gemeinderäte und die Bürgermeister gewählt. Dabei können auch Vorzugsstimmen vergeben werden. Es gilt das Prinzip: Parteistimme schlägt Vorzugsstimme.

Jeder Wähler bekommt zwei Stimmzettel: Einen für die Gemeinderatswahl und einen für die Bürgermeister-Direktwahl. Auf dem Stimmzettel für die Gemeinderatswahl ist dann eine Partei anzukreuzen. Innerhalb dieser Parteien können auch Vorzugsstimmen vergeben werden, erklärt die Wahlreferentin von Eisenstadt, Ingrid Schwarz. Es können maximal drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Dabei können einem Wahlwerber auch zwei Vorzugsstimmen gegeben werden.

Wahlzettel, Urne

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Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und die Bürgermeisterwahl

Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein

Außerdem wichtig: Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein. „Wenn man hier wild herumkritzelt und durchstreicht, kann es sein, dass der Wählerwille nicht erkennbar ist. Ganz wichtig ist, dass die Parteistimme die Vorzugsstimmen schlägt“, so Schwarz. Kreuzt man also Partei A an und gibt Kandidaten von Partei B Vorzugsstimmen, dann sind diese Vorzugsstimmen nichtig und die Stimme zählt für Partei A.

Wahlzettel, Urne

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Bürgermeisterwahl

Auf dem Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl können die Wähler ihre Stimme einem Kandidaten geben. Die Wahl des Bürgermeisters muss nicht mit der zuvor angekreuzten Partei auf dem Stimmzettel für den Gemeinderat übereinstimmen. Das heißt, Gemeinderat und Bürgermeister können unabhängig voneinander gewählt werden.

Wahlzettel, Urne

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Die Öffnungszeiten der Wahllokale bleiben den Gemeinden überlassen. Die ersten Wahllokale schließen bereits um 11.00 Uhr, zum Beispiel in Tschanigraben (Bezirk Güssing). Nach Wahlschluss wird mit der Stimmauszählung begonnen, dann ist die Wahlbehörde am Zug. Erst wenn sie ihr OK gibt, werden die Ergebnisse der Bürgermeister und Gemeinderatswahlen bekannt gegeben.

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