Wahlkarten-Wähler müssen Antrag stellen

Mittlerweile sollten alle Burgenländer die amtliche Wahlinformation zu den Bürgermeister- Gemeinderatswahlen erhalten haben. Per Briefwahl kann man bereits jetzt wählen. Dafür muss eine Wahlkarte beantragt werden.

Um eine Wahlkarte zu beantragen, gibt es mehrere Möglichkeiten, erklärte Wahlleiterin Brigitte Novosel: Man könne es persönlich machen, indem man auf das Gemeindeamt komme und persönlich einen mündlichen Antrag stelle, man könne es auch schriftlich machen. Beim schriftlichen Antrag sei wichtig, dass die Unterschrift persönlich zu erfolgen habe, also es gebe keine Beantragung durch Dritte.

Wahlkarte per Anforderungskarte

Eine andere Möglichkeit ist, die Anforderungskarte zu nutzen, die mit der amtlichen Wahlinformation zugestellt wurde: Wenn man die Karte abtrennt und an die Gemeinde sendet, wird die Wahlkarte dann per Post zugestellt. Als dritte Möglichkeit kann man das Internet nutzen und online eine Wahlkarte bestellen - allerdings nehmen nicht alle burgenländischen Gemeinden an diesem Service teil.

Wählen mit Wahlkarte auch im Wahllokal

Mit der Wahlkarte kann man sofort per Briefwahl wählen, die Wahlkarte muss aber bis spätestens 29. September in der jeweiligen Gemeinde einlangen. Man kann aber auch am Wahltag am 1. Oktober im eigenen Wahllokal mit Wahlkarte seine Stimme abgeben. Wenn man die Wahlkarte noch nicht ausgefüllt und unterschrieben habe, bekomme man dort, wo man im Wählerverzeichnis eingetragen sei, dafür einen Stimmzettel und wähle ganz normal, so Novosel. Man könne aber auch die fertig ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte am Wahltag persönlich abgeben. Doch man könne zum Beispiel nicht die Wahlkarte seines Ehemannes abgeben, erklärte Novosel.

Aber Achtung: Das gilt nur für den Wahltag am 1. Oktober. Am 22. September, am vorgezogenen zweiten Wahltag, kann man die Wahlkarte nicht verwenden.

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