Mattersburg: Streit um Wahlplakate
Am 4. September entfernten Gemeindearbeiter ein Plakat der FLÖ, das beim Kreisverkehr B50 - Kreuzung Felixstraße stand. Das sei Gemeindegebiet, sagte Bürgermeisterin Ingrid Salamon (SPÖ) als Begründung für die Aktion und sie verwies auf den freiwilligen Beschluss des Gemeinderates im Jahr 2002, an den sich bisher alle gehalten hätten.
FLÖ: Widerrechtliche Räumung
Die FLÖ sieht das anders: Die Räumung sei widerrechtlich erfolgt, das bestätige auch der Landesverfassungsdienst. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft habe schon 2015 darauf hingewiesen, dass der Beschluss für Landes- und Bundesstraßen ohnehin nicht gültig sei. Die FLÖ fordert jetzt die Herausgabe des Plakats - wenn nötig mit Polizeiunterstützung.
BH: FLÖ muss Rechtsweg einhalten
Die Bezirkshauptmannschaft bestätigte zwar, dass der Gemeinderatsbeschluss zum Plakatsverzicht keine Rechtsgültigkeit habe, dieser sei bisher dennoch als „Gentlemen’s Agreement“ eingehalten wurde. Was die Herausgabe des Plakats betreffe, müsse sich die FLÖ an das zuständige Gericht wenden und den Rechtsweg einhalten, so die BH.